Der Unfall auf der Ostbahn in Götzendorf a.d. Leitha bei dem am Freitagvormittag drei Gleisarbeiter ums Leben gekommen sind, ist auf Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Das haben nach Angaben der ÖBB die Ermittlungen der Untersuchungskommission ergeben. Die drei Bediensteten hatten demnach ihre Tätigkeit im Gleisbereich nicht angemeldet.
Laut ÖBB sind die Untersuchungen Montag früh abgeschlossen worden. Bei der "Auswertung aller Fakten" sei es vor allem auch um den Sprachspeicher des zuständigen Fahrdienstleiters in Götzendorf gegangen. Dabei habe sich ergeben, dass die drei Bauarbeiter ihre Tätigkeiten im Gleisbereich - im Gegensatz zur Nacht auf Freitag - nicht angemeldet hatten. Bei den Kontrollarbeiten in der Früh sei dies "fahrlässig vergessen" worden, so die ÖBB in einer Aussendung.
Die Bundesbahnen wiesen darauf hin, dass Arbeiten im Gleisbereich dem zuständigen Fahrdienstleiter gemeldet werden müssten. Dabei sei auch zu definieren, welche Sicherungsmaßnahmen - von fernmündlicher Vorwarnung bis zur Sperre der jeweiligen Gleise - für den Schutz der Mitarbeiter erforderlich sind.
Der Unfall hatte sich am Freitag kurz vor 9.30 Uhr ereignet. Die Gleisarbeiter aus Niederösterreich und dem Burgenland, die als "erfahren" galten, waren vom Personenzug 2699 (Wien - Neusiedl am See) erfasst und auf der Stelle getötet worden.