Angeklagt wegen „Störung der Religionsausübung“ stand der Akademiker nun vor Gericht – und bekam gestern einen glatten Freispruch
War „er“ in der Messe, achteten Priester peinlich auf die genaue Abfolge liturgischer Feiern. Auch die üblichen kleinen Tratschereien in den Bänken verstummten prompt, erschien „er“ im Kirchentor. – „Er“ ist Akademiker, genauer noch Architekt, und heißt Ewald Z. Schon seit Dezember 2005 galt er in Kirchen als „ungern gesehener“ Gast.
Rechthaberei
Der Mittfünfziger soll in Kirchen und Kapellen von
Reingers, Waldenstein, Gmünd, Litschau und beiden Kirchen seines Heimatortes
Brand-Nagelberg die Gottesmänner immer wieder lautstark auf ihre Fehler im
Gebet oder der Messe hingewiesen – quasi in ihrer Arbeit gestört, schlicht
„dreingeredet“ – haben. Deshalb stand er gestern wegen „Störung der
Religionsausübung“ vor dem Richter.
Kein Unfug
Aber: Die Klage hielt nicht – Freispruch. Der Richter
erkannte „kein Unfugtreiben, keine Störung religiöser Handlungen“. Dabei
soll Erzkatholik Ewald Z. physisch aktiv eine Messhelferin beim
Kommunionausteilen behindert und einen Pfarrer an der Soutane „gezogen“
haben. Dem Juristen fehlten die „zwingenden Beweise“ dafür. Der Staatsanwalt
sieht es etwas anders und überlegt einen Einspruch.(wef)