Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat am Mittwochvormittag im Wiener Gemeinderat klargestellt, dass es im Streit um die sogenannten "Gastpatienten" zwischen Wien und (insbesondere) Niederösterreich bisher keine getrennten Wartelisten gibt. Die Betonung liegt für Kritiker auf: bisher.
"Ja, ich habe die Führung von getrennten Wartelisten in der Diskussion über Gastpatienten als Möglichkeit in den Raum gestellt. Von dieser Möglichkeit wurde bis dato nicht Gebrauch gemacht", sagte Hacker in der Sitzung. Die Frage kam von der Grünen Gemeinderätin Barbara Huemer, sie verwies in der Fragestunde im Wiener Rathaus darauf, dass Medienberichten zufolge bei medizinisch einfachen und planbaren Eingriffen im WIGEV (Wiener Gesundheitsverbund) getrennte Wartelisten für in Wien hauptgemeldete PatientInnen und für PatientInnen ohne Wiener Hauptwohnsitz bestehen würden. Hacker selbst hatte diese Maßnahme bereits Anfang 2025 - und danach wiederholt - in den Raum gestellt.
Hacker: Jedes Bundesland muss wohnortnahe Versorgung bereitstellen
Auf Nachfrage Huemers - in der sie auch anmerkte, dass Nicht-Wienerinnen in Wien kaum oder schwer einen OP-Termin bekommen würden -, wie die Situation nun gehandhabt werde, sagte Hacker, es gelte das Recht, "dass rein grundsätzlich jedes Bundesland sich darum kümmern muss, für seine Bevölkerung eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung zu stellen". Dies gelte nicht nur in Wien und nicht nur in Niederösterreich - "es gilt in ganz Österreich".
Daher werde in den Spitälern "verständlicherweise" und "nachvollziehbarerweise" zwischen den unterschiedlichen Arten der Eingriffe unterschieden. "Die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Unfall nicht, die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Schlaganfall nicht und so weiter. Also bei Notfällen stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht." Auch bei komplizierten Eingriffen stelle sich diese Frage nicht, sondern hier gelte: "Wer kann es und wer kann es nicht und wer kann es gut und wer kann es besser?"
Die Frage nach einer wohnortnahen Versorgung stelle sich aber dann, "wenn Eingriffe planbar sind" und wenn es darum gehe, letzten Endes auch die Vor- und Nachbehandlung des Patienten wohnortnah durchzuführen, so Hacker. "So steht es im Gesetz, so steht es in vielen Gesetzen im Übrigen."
Man habe daher in der Frage der Gastpatienten beschlossen, dass die Ordensspitäler und die vom Wiener Gesundheitsverbund geführten Häuser die Patienten auf die wohnortnahe Versorgung auch in anderen Bundesländern "einfach hinweisen müssen" und sie "dorthin vermitteln sollten".
Streit schwelt schon lange
Der Streit über die Behandlung von Gastpatienten schwelt schon lange, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. In der Debatte geht es vor allem ums Geld: Die Stadt betont, dass man es nicht ablehne, Gastpatienten in Wien zu behandeln. Allerdings beklagt man, dass die finanzielle Abgeltung dafür zu gering ist.
Hacker hatte Ende Jänner des Vorjahres bekräftigt, dass die Regelung der Obergrenzen für die Behandlung von Gastpatienten (von Notfällen abgesehen) bleibe - und gleichzeitig erklärt, man werde sehen, "ob wir sie noch weiter justieren müssen": "Es ist denkbar, getrennte Wartezeiten einzuführen, aber an diesem Punkt sind wir noch nicht", sagte er damals.
Niederösterreich brachte Klage gegen Wien ein
Weiter eskaliert ist der Streit dann Anfang dieses Jahres: Im Jänner kündigte Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) an, für einen Betroffenen Klage gegen Wien einzubringen, was dann auch Anfang Februar beim Landesgericht für Zivilrechtssachen umgesetzt wurde. "Es kann nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht", sagte Mikl-Leitner dazu. Der abgewiesene Patient stammt aus dem Bezirk Mistelbach. Er habe von einem Wiener Krankenhaus einen Operationstermin erhalten, der nach etwa 15 Monaten Wartezeit abgesagt worden sei. Als Begründung sei angegeben worden, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe.
Der Patient macht nun einen Schadenersatzanspruch geltend. Es geht um mehr als 15.000 Euro. Der Kläger hat den Angaben zufolge mittlerweile am 24. Februar einen Operationstermin im Universitätsklinikum Tulln. Im Jänner 2024 war er in Wien als "zur Aufnahme vorgemerkt" worden.
Im Wiener Rathaus betonte man im Jänner, man sehe Klage gelassen entgegen. Das wurde im Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Freitag gegenüber der APA bekräftigt. Verwiesen wurde einmal mehr auf den Vorschlag, das österreichische Gesundheitssystem in vier Regionen zusammenzufassen. Damit könnten der niedergelassene Bereich und der Spitalsbereich gemeinsam geplant, finanziert und gesteuert werden.
Die Reaktion aus Niederösterreich: von NÖAAB-Obfrau Christiane Teschl-Hofmeister
Wie aus der Pendleranalyse 2025 der Arbeiterkammer NÖ hervorgeht pendeln rund 26,4 % der 683.159 erwerbstätigen Personen in Niederösterreich zum Arbeiten nach Wien. Die 180.000 Pendlerinnen und Pendler aus Niederösterreich sind ein zentraler wirtschaftlicher Motor für Wien. Ohne sie wären viele Branchen unterbesetzt, die Wertschöpfung deutlich geringer und die Steuereinnahmen um Milliarden niedriger. In Zahlen bedeutet dies, dass die in Wien arbeitenden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher 10,8 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung und etwa 4,3 Milliarden Euro an Steuern und Sozialabgaben entrichten, die direkt oder indirekt Wien zugutekommen. Hier seien vor allem der Wohnbauförderungsbetrag und die Kommunalsteuer erwähnt, die direkt an die Stadt Wien abgeliefert werden.
„Es kann nicht sein, dass Wien finanziell und wirtschaftlich von den in der Bundeshauptstadt arbeitenden Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern nur nimmt, ihnen aber die vertraglich zugesicherte Gesundheitsversorgung versagt. Deshalb unterstützen wir auch die jüngst vorgestellte Kampagne der Volkspartei NÖ ‚Schluss mit Blockieren. Wien muss operieren!‘. Es braucht einen Schulterschluss aller niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit die Gesundheitsversorgung in Wien nicht vom Meldezettel abhängig gemacht wird“, zeigt sich Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB) empört.
Jetzt: Petition unterschreiben
„Im Rahmen des Finanzausgleiches verzichtet Niederösterreich zugunsten der Stadt Wien jährlich auf 500 Millionen Euro damit die Behandlung unserer Landsleute sichergestellt ist. Wenn der Wiener Gesundheitslandesrat Geld für die Stadt sucht soll er dies nicht auf den Rücken der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher austragen. Es ist paradox, dass selbst Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag aufstehen, um in Wien zu arbeiten und ihre Abgaben leisten, von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind“, ergänzt NÖAAB-Landesgeschäftsführerin Katja Seitner.
„Es darf nicht sein, dass unsere niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Millionen-Zahlungen plötzlich von Wiener Spitälern abgewiesen, nur weil sie aus Niederösterreich sind. Nähere Informationen, weitere Zahlen und Fakten sowie die Möglichkeit die Petition zu unterschreiben, findet man unter www.gastpatienten.at“, so Teschl-Hofmeister und Seitner abschließend.
VPNÖ-Zauner: „Hacker sorgt für maximale Verunsicherung bei Patientinnen und Patienten“
"Wir hören die Worte des Herrn Hacker, können sie aber kaum glauben“, reagiert der Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich, Matthias Zauner, mit Unverständnis auf die jüngsten Aussagen des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker in der Gastpatienten-Debatte. „Einmal heißt es, es gibt eine eigene Warteliste für Gastpatientinnen und Gastpatienten, dann stellt sie Herr Hacker wieder in Abrede. Das Ergebnis ist eine maximale Verunsicherung der Patientinnen und Patienten. Wartelisten hin oder her, Fakt ist: Die niederösterreichischen Landsleute werden in Wiener Spitälern nach monatelangen Wartezeiten oft gänzlich abgewiesen. Und das, obwohl Bürgermeister Ludwig erst 2023 im Rahmen des Finanzausgleichs seine Unterschrift unter die Gastpatienten-Regelung gesetzt hat. Um in dieser Frage für Klarheit zu sorgen, unterstützt das Land Niederösterreich die Klage eines Patienten, denn unsere Landsleute erwarten sich eine Lösung - entweder am Verhandlungstisch oder vor Gericht.“