850-Euro-Schock

Handyrechnung aus der Hölle: St. Pöltnerin tappt in Mobilbox-Falle

Glücklich und erholt kehrte eine Niederösterreicherin aus dem Ägyptenurlaub zurück. Doch statt der üblichen Handyrechnung flatterte ihr eine Forderung über 850 Euro ins Haus. 

Eine Frau aus dem Bezirk St. Pölten staunte nicht schlecht, als sie nach ihrem Ägypten-Urlaub die Handyrechnung öffnete. 850 Euro verlangte ihr Mobilfunkanbieter, obwohl sie das Datenroaming vorsorglich deaktiviert hatte. Die Ursache lag in ihrer aktiven Mobilbox, die während ihres Aufenthalts unbeantwortete Anrufe entgegennahm und dadurch teure Roaminggebühren auslöste. Die Anrufe wurden zunächst ins Ausland weitergeleitet und dann auf der Mailbox gespeichert. Für beide Vorgänge wurden Gebühren fällig, obwohl sie selbst gar nicht telefonierte.

Verzweifelt suchte die Urlauberin Hilfe beim der Arbeiterkammer Niederösterreich. Dort erkannte man die Ursache sofort und handelte. Die Spezialistinnen und Spezialisten setzten eine Reduktion der Forderung durch. Am Ende musste die Frau nur noch 85 Euro bezahlen. "Zum Glück kam die Frau zu uns", sagte Markus Wieser, Präsident der AK Niederösterreich und Vorsitzender des ÖGB Niederösterreich.

Roamingregeln, Mobilbox und versteckte Kosten

Wer innerhalb der Europäischen Union oder in Ländern wie Norwegen, Liechtenstein und Island reist, profitiert vom Prinzip "Roam like at home". Dabei kann das im Vertrag inkludierte Datenvolumen ohne Zusatzkosten genutzt werden. In Staaten außerhalb dieser Zone, etwa in Ägypten, gelten jedoch andere Regeln. Dort können bereits einfache Verbindungen zu massiven Zusatzkosten führen. Beim Einwählen in ein ausländisches Netz muss der Anbieter zwar per SMS über anfallende Gebühren informieren. Außerdem wird bei einem Datenverbrauch von 60 Euro automatisch eine Sperre aktiviert. Diese Schutzfunktionen greifen allerdings nur dann, wenn sie nicht vom Nutzer deaktiviert wurden.

Ein besonders hohes Risiko besteht bei der Nutzung der Mobilbox. Wird ein Anruf nicht angenommen, so wird er ins Urlaubsland weitergeleitet und landet dort auf der Box. Für beide Schritte fallen Roaminggebühren an. Wird der Anruf anschließend abgehört, entstehen weitere Kosten. Besonders teuer kann die sogenannte bedingte Weiterleitung werden, bei der der Anruf zunächst auf das Handy und danach auf die Mobilbox geleitet wird. Deutlich risikoärmer ist die absolute Weiterleitung, bei der der Anruf direkt auf der Box landet. In diesem Fall entstehen nur Kosten, wenn die Nachricht abgehört wird.

Wirksame Schutzmechanismen

Um sich vor hohen Roamingkosten zu schützen, empfiehlt die Arbeiterkammer eine Reihe von einfachen Maßnahmen. Vor der Abreise sollte geprüft werden, welche Roamingbedingungen im Zielland gelten. Bei Reisen außerhalb der EU sollte das Datenroaming bereits vor dem Verlassen Österreichs deaktiviert werden. Die automatische Sperre bei 60 Euro sowie die SMS-Information über Gebühren sollten in jedem Fall aktiviert bleiben. Die Mobilbox sollte für die Dauer des Urlaubs abgeschaltet werden. Das funktioniert unkompliziert über einen Anruf an die Tastenkombination ##002#.

Alternativ können die Einstellungen auch über das Smartphone selbst, über die Website oder über die App des jeweiligen Netzbetreibers geändert werden. Wer spezielle Datenpakete für Länder außerhalb der EU kauft, sollte sich zusätzlich darüber informieren, ob das Datenroaming nach Verbrauch des Guthabens automatisch endet. Auch auf Schiffen und Fähren gelten keine EU-Roamingregeln. Deshalb empfiehlt die AK, sowohl das Roaming als auch die Mobilbox bei solchen Reisen ebenfalls zu deaktivieren. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann hohe Kosten vermeiden und den Urlaub unbeschwert genießen.

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