Der 63-Jährige, der wegen schweren Raubes angeklagt wurde, ist freigesprochen worden.
Der Prozess gegen einen 63-Jährigen wegen schweren Raubes nach einer Home Invasion in Göpfritz an der Wild (Bezirk Zwettl) hat am Dienstag in Krems mit einem Freispruch geendet. Das Schöffengericht habe nicht mit Sicherheit feststellen können, dass der Beschuldigte die Tat ausgeführt hat, teilte der vorsitzende Richter mit.
Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Dem 63-Jährigen war vorgeworfen worden, gemeinsam mit zwei mittlerweile verstorbenen Komplizen im Juli 2010 einen Mann in dessen Waldviertler Wohnhaus überfallen und verletzt zu haben.
Angeklagter von Zeuge belastet
Im Prozess um eine Home Invasion im Waldviertel ist am Dienstagvormittag das 71 Jahre alte Opfer am Wort gewesen. Der Mann schilderte die Geschehnisse vom Sommer 2010 und erklärte, in großer Gefahr gewesen zu sein. Der 63-jährige Angeklagte wurde von einem Zeugen belastet, hielt aber weiter fest, für die Tat nicht verantwortlich zu sein.
Das Opfer berichtete, dass drei Leute in der Nacht auf den 9. Juli 2010 an seinem Bett gestanden seien. "Ich habe mir gedacht, jetzt schaue ich, dass ich wegkomme", berichtete der Waldviertler. Dies sei ihm aber nicht gelungen, weil ihm einer der Männer "mit einem Spray" ins Gesicht gespritzt habe. "Ich habe immer gesehen, dass es keine Ausländer sind", die Täter hätten "in unserem Dialekt" gesprochen. "Die drei Gestalten waren dunkel angezogen, es waren keine kleinen, sondern schon festere Leut'", erinnerte sich der 71-Jährige.
Später sei er am WC "beim Klodeckel" wieder zu sich gekommen. An einem Griff habe er sich im Anschluss in die Höhe katapultiert, ansonsten hätte es für ihn eng werden können. "Die haben sowieso nicht damit gerechnet, dass ich das lebendig überstehe", erklärte der Mann.
Dass er Schmuck und Bargeld daheim habe, sei im Ort durchaus bekannt gewesen. "Da kennt jeder den anderen." Auch der Überfall habe in der Gegend für Gesprächsstoff gesorgt: "Das war wie ein Lauffeuer damals."
Der Beschuldigte bestritt die Tat und erklärte, sich im Sommer 2010 öfters im Waldviertel aufgehalten zu haben. Mit den beiden mutmaßlichen Komplizen sei er aber zu dieser Zeit nicht in dieser Gegend unterwegs gewesen, sagte der 63-Jährige. Nach dem Vorfall sei er von einem Bekannten, der später als Zeuge in dem Verfahren vernommen wurde, mit der Tat konfrontiert worden. Da habe er gesagt "schau, was in der Zeitung steht - das waren drei Hünen". Er und seine beiden bereits verstorbenen Bekannten seien aber "keine Hünen".
Jener 61 Jahre alter Zeuge aus dem Waldviertel, der den Beschuldigten mit den Vorfällen konfrontiert hatte, gab an, den Angeklagten seit 2002 zu kennen. Die Verbindung zu den beiden mutmaßlichen Komplizen des Mannes sei durch den 63-Jährigen selbst entstanden. Mit allen drei Männern sei er 2010, noch vor dem Vorfall, durch Göpfritz an der Wild gefahren. Dabei habe man auch über das Haus des späteren Opfers gesprochen.
Bei der Unterredung mit dem Trio nach dem Überfall habe einer der beiden bereits Verstorbenen gesagt "wenn du die 'Goschn' nicht hältst, schieben wir dir das in die Schuhe". Er selbst sei aber zum Schluss gekommen, dass die drei Männer für die Tat verantwortlich seien, hielt der Zeuge fest. Zur Polizei sei er jedoch aufgrund der Drohungen nicht gegangen. Nach diesem Treffen sei der Kontakt zu dem Trio weitgehend abgerissen. Ende 2018 habe er schließlich doch ausgesagt - irgendwann müsse schließlich Schluss sein mit der Angst. Ebenfalls als Zeugen einvernommen wurden ein ehemaliger Mithäftling sowie die Lebensgefährtin des Beschuldigten.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussvortrag eine Verurteilung im Sinne der Anklage. "Die 'hard facts' sprechen dafür", hielt sie fest. Der Verteidiger des 63-Jährigen plädierte auf Freispruch und wies unter anderem auf das Fehlen von DNA-Spuren des Beschuldigten am Tatort hin. Die Zeugenaussagen seien "ein Gschichtl, das breit getreten wurde".