Am privaten PC des Niederösterreichers waren pornografische Fotos von Kindern entdeckt worden. Trotzdem darf der Mann laut Disziplinarbehörde weiter Dienst versehen. Das Innenministerium will nun Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erheben.
Die oberste Disziplinarkommission des Bundes hat die fristlose Entlassung eines wegen Kinderpornografie verurteilten Polizisten aus Niederösterreich aufgehoben. Der Beamte muss damit wieder in Dienst gestellt werden. Landespolizeikommandant Arthur Reis und sein Stellvertreter Franz Popp haben entsprechende Zeitungsberichte bestätigt.
Polizist unerwünscht
Das Innenministerium will dies aber
nicht einfach so hinnehmen, und überlegt nun, eine Amtsbeschwerde beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu erheben. Dieser Schritt sei auch vom
Landespolizeikommando NÖ angeregt worden, sagte der stellvertretende Chef
Franz Popp.
"Nicht verständlich"
Dass die Spitzenbeamten im
Land mit der Entscheidung keine Freude haben, ist selbstredend. "Das
ist nicht in meinem Sinn", sagte Reis. Die Vorgangsweise sei "inhaltlich
nicht verständlich", meinte Popp. Freilich sei die Entscheidung
zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.
Nur Geldstrafe
Auf einem privaten PC des Beamten waren Anfang
2006 kinderpornografische Bilder sichergestellt worden. Es folgten die
Suspendierung vom Dienst und später die Entlassung. Der Mann wandte sich an
den Verwaltungsgerichtshof, der den Fall an die Disziplinaroberkommission
zurückverwies, so Popp. Letztlich wurde die Entlassung in eine Geldstrafe
von fünf Monatsbezügen umgewandelt. Auch vor Gericht war es zu einer
Verurteilung zu einer Geldstrafe gekommen.
Verwendung noch offen
Laut Popp werde es im Einvernehmen mit dem
Mann in dieser Woche ein Gespräch geben. Auch eine Untersuchung sei
angesetzt. Was die künftige Verwendung angehe, sagte Popp, der Beamte werde
eingesetzt, "wo er keinen Parteienverkehr hat".