Morgen rechtskräftig

Keine Beschwerde: Fritzl wird nun definitiv in den Normalvollzug verlegt

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Die Staatsanwaltschaft Krems verzichtet darauf eine Beschwerde gegen die richterliche Entscheidung des Landesgerichtes in Krems einzulegen. 

Die Parteien hätten bis heute, Montag, Mitternacht Zeit gehabt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichtes in Krems einzulegen. Doch laut neuesten Informationen verzichtet die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel gegen den Beschluss. Am Dienstag ist die Verlegung rechtskräftig.

Josef Fritzl sollte damit in den nächsten Tagen von dem forensisch-therapeutischen Zentrum in Stein in einen Normalvollzug verlegt werden. Diese Entscheidung hat ein Dreier-Richterinnen-Senat entschieden. Eine Gefährlichkeit würde von dem 89-jährigen nicht mehr ausgehen. 2009 war Fritzl in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Eine generelle bedingte Entlassung in die Freiheit wurde aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.   

Der am 14. Mai schriftlich kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von zehn Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef F. in der Justizanstalt Stein vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war.

Festgestellt wurde vom Senat, dass von Josef F. "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht". Die für die Einweisung maßgebliche kombinierte Persönlichkeitsstörung sei "aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau" sozusagen begraben worden. Die Gefährlichkeit des 89-Jährigen sei abgebaut, es sei mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung wird zudem ausgegangen. Gestützt hat sich der Drei-Richterinnen-Senat bei der Entscheidung neben dem psychiatrischen Gutachten von Kastner auch auf eine gerichtsmedizinische Expertise und aktuelle Befunde.

Entschieden wurde Mitte Mai zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei "aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich", hieß es. Angesichts der "beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten" könne "von einer zukünftigen Deliktsfreiheit" nicht ausgegangen werden. Es mangle an Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie an einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld.

Der Inzestfall in Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung - und damit in allen Anklagepunkten.

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