Tod im Supermarkt

Krems-Schüsse bei guter Sicht abgegeben

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Laut den Opferanwälten feuerten die Polizisten ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg weist die Darstellung zurück.

Der tödliche Schuss auf einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher im Kremser Merkur-Markt soll bei guter Sicht und ohne vorliegende Angriffs- oder Notwehrsituation gefallen sein. Das haben die Anwältinnen der Angehörigen, Eva Plaz und Nadja Lorenz mitgeteilt.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Wegen der nach der Tatrekonstruktion vonseiten der Verteidigung und vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegebenen Erklärungen teilen wir mit, dass die Tatrekonstruktion ergeben hat, dass der tödliche Schuss in den Rücken bei guten Sichtverhältnissen ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation abgegeben wurde". Weiters haben die Rechtsanwältinnen Plaz und Lorenz daraufhin gewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erklärungen abgegeben würden. "Es sind die verschiedenen von der StA beauftragten Gutachten abzuwarten.

Einbrecher nicht als Jugendliche erkennbar
Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der beiden Polizisten, hat nach der Tatrekonstruktion im Kremser Merkur-Markt betont, dass es in der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei. Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt. "Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend ihrer Ausbildungsrichtlinien", sagte der Wiener Anwalt.

Staatsanwaltschaft Korneuburg widerspricht
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat inzwischen auf die Darstellung der beiden Anwältinnen Eva Plaz und Nadja Lorenz reagiert. Sprecher Friedrich Köhl hat die Anschuldigungen zurückgewiesen. "Wir wissen, dass sich der Vorfall zunächst in einem finsteren Lagerraum abgespielt und dann in den nachtbeleuchteten Verkaufsraum verlagert hat. Die tödlichen Schüsse wurden daher nicht im Stockfinsteren abgeben, es waren aber keine guten Sichtverhältnisse." Köhl sieht einen subjektiven Eindruck der Anwältinnen Plaz und Lorenz.

Tod im Merkur-Markt
Am 5. August hatten zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei mutmaßliche Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse. Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen seien. Die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, stehen wieder im Dienst. Der 17-jährige mutmaßliche Komplize von Florian P. bleibt vorerst bis Ende September in U-Haft.

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