Die Aufsichtsbehörde über gemeinnützige Bauvereinigungen des Landes Niederösterreich hat mit sofortiger Wirkung einen Regierungskommissär für die Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft in Wiener Neudorf (WNG) bestellt.
Grundlage für diese Maßnahme sind festgestellte Verstöße gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen. Durch den zuständigen Revisionsverband wurden Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die Gebarungsrichtlinienverordnung sowie gegen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) festgestellt. Parallel dazu wurde seitens des Finanzamtes ein Verstoß gegen das Körperschaftssteuergesetz festgestellt. Die festgestellten Vorgänge sind geeignet, die Entwicklung der Genossenschaft negativ zu beeinflussen. Insbesondere betreffen sie Fragen der mangelnden Wirtschaftlichkeit sowie fehlerhafte Entscheidungen der Organe der Bauvereinigung. Auf Grundlage dieser Sachlage hat die NÖ Aufsichtsbehörde zum Schutz der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 30 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einen Regierungskommissär bestellt.
Vorläufig für ein Jahr
Der Regierungskommissär wird für einen vorläufigen Zeitraum von einem Jahr eingesetzt. Ihm kommen umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte zu. Er nimmt an Generalversammlungen sowie an Sitzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats teil. Darüber hinaus bedürfen wesentliche Rechtsgeschäfte seiner Zustimmung. Die Bestellung erfolgt insbesondere zur Sicherung des Vermögens und des Fortbestands der gemeinnützigen Bauvereinigung. In diesem Zeitraum werden die festgestellten Sachverhalte sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung geprüft und – sofern erforderlich – weitere Maßnahmen gesetzt.