Beschuldigter geständig

Mord in Tulln: Anklageschrift verrät neue Details

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36-Jähriger muss sich wegen Mordes vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten.

Der 36-Jährige Mazedonier Xhemajl M., der seine vier Jahre jüngere Ehefrau im Jänner auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Tulln erstochen haben soll, muss sich vor dem Landesgericht St. Pölten wegen Mordes verantworten. Der Anklageschrift zufolge ist der Beschuldigte im Mai 2017 wegen fortgesetzter Gewaltausübung verurteilt worden und damit einschlägig vorbestraft.

Der Verdächtige lernte seine spätere Frau im gemeinsamen Heimatland Mazedonien kennen, rund zwölf Jahre wohnten sie zusammen in Österreich. Dem Urteil vom 23. Mai 2017 zufolge soll der 36-Jährige seine Partnerin von 2013 bis März 2017 regelmäßig geschlagen haben. Der Beschuldigte nahm nach dem Schuldspruch eine Psychotherapie in Anspruch und kehrte anschließend in die gemeinsame Wohnung zurück.

Etwa einen Monat vor der Bluttat in Tulln soll die Ehefrau zum Beschuldigten gesagt haben, dass er "seine Sachen packen und gehen" solle. Danach herrschte rund zehn Tage lang Funkstille zwischen den beiden, die Ehefrau erwirkte der Anklage zufolge am 6. Jänner ein Betretungsverbot.

Tatwaffe: 21 Zentimeter langes Messer

Nachdem der 36-Jährige seine Partnerin über zwei Tage hinweg nicht via SMS oder per Anruf erreicht hatte, kaufte der Mann am 21. Jänner in einem Waffengeschäft ein beidseitig geschliffenes, 21 Zentimeter großes, Messer der Marke „Smith & Wesson“ um 49,90 Euro. Nach einem weiteren vergeblichen Anrufversuch beim späteren Opfer fuhr der Verdächtige zum Parkplatz des Lebensmittelmarktes nach Tulln - weil er laut Anklage wusste, dass seine Ehefrau auf diesem Areal einen Arzttermin wahrnahm.

Als die 32-Jährige auftauchte, soll der Beschuldigte ausgestiegen und auf die Frau zugegangen sein. Nach einer kurzen Diskussion versuchte das spätere Opfer wegzulaufen. Dies gelang aber nicht, der 36-Jährige soll daraufhin begonnen haben, auf seine Partnerin einzustechen. Die 32-Jährige erlitt der Anklageschrift zufolge 14 "äußerst heftige Stiche". Demnach gingen fünf von hinten gegen den Hinterkopf, den Nacken und die hintere Schulterregion. Weitere neun Stiche sollen von vorne gegen die linke Stirn, das linke Ohr, die vordere Hals- und Schulterregion sowie gegen die rechte Brust der Frau gerichtet worden sein.

Das Opfer erlag den Verletzungen an Ort und Stelle. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge starb die 32-Jährige infolge des Stiches gegen die rechte vordere Brustwand, "der zu einer Eröffnung der Brusthöhle, einem Durchstich der rechten Lunge und einer Eröffnung der oberen Hohlvene geführt hat".
 
Der Beschuldigte ließ sich widerstandlos festnehmen. Bei der Einvernahme war der 36-Jährige umfassend geständig.
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