Mordversuch mit "Mon Cheri"

Gift-Pralinen: Wird Fall neu aufgerollt?

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Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens soll 'so schnell wie möglich' erfolgen.

Zehn Jahre nach dem Mordversuch an einem Wachauer Bürgermeister durch ein vergiftetes Mon Cheri will der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz den Fall neu aufrollen. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens soll "so schnell wie möglich" - also in maximal zwei bis drei Wochen - erfolgen, bestätigte Blaschitz am Sonntag der APA einen Bericht des ORF Niederösterreich.
 
   Im Februar 2008 wurde der Bürgermeister durch eine mit Strychnin versetzte Praline vergiftet und ist seitdem ein Pflegefall. Ende Februar 2008 erfolgte die Festnahme eines verdächtigen Heurigenwirtes aus demselben Ort. Dieser wurde in der Folge wegen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
 
   Blaschitz will nun im Auftrag des früheren Heurigenwirtes einen Wiederaufnahmeantrag am Landesgericht Krems einbringen. Er verwies dazu auf zwei Gutachten aus Deutschland und Österreich. Diese würden nahelegen, dass es technisch nicht möglich sei, die notwendige Menge an Strychnin in einer Praline unterzubringen. Laut dem Strafverteidiger hätte es dazu rund 17 Pralinen benötigt.
 
   Sein Mandant sei von seiner Unschuld überzeugt, erklärte Blaschitz, der den Wirt seit dem Frühjahr 2017 vertritt. Dieser gebe an, keinen Grund für die Tat gehabt zu haben. "Normalerweise passieren solche Dinge eher im engsten familiären Umfeld", merkte der Anwalt dazu an.
 
   Zu den Chancen für eine Wiederaufnahme zeigte sich Blaschitz optimistisch. Er gestand aber ein, dass es eine "schwierige Sache" werden könnte, ein rechtskräftiges und vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigtes Urteil auszuhebeln. Der OGH hatte bei einer Berufungsverhandlung im Jahr 2009 die Strafe von ursprünglich 20 Jahren Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgedehnt.
 
   Bereits Ende 2016 gab es einen Anlauf zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Antrag wurde vom früheren Heurigenwirt jedoch wieder zurückgezogen. Laut Blaschitz erfolgte dies, da der damalige Anwalt die Vorgehensweise nicht mit seinem Mandanten abgestimmt hatte. Dass erst jetzt eine Wiederaufnahme angestrengt werde, erklärte der Strafverteidiger damit, dass sein Mandant lange gebraucht habe, um die Finanzmittel für die Gutachtenbeauftragungen aufzustellen.
 
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