Behördenstau
Raser kommt ungeschoren davon: 1.500-Euro-Strafe entfällt
Die Bezirkshauptmannschaft verhängte die saftige Strafe. Doch der Temposünder wehrte sich – und kämpfte jahrelang durch alle Instanzen, bis zum Verfassungsgerichtshof. Und der entschied: Das Tempolimit war rechtswidrig! Der Grund: Im Baustellenbereich war kein klares Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildert. Damit entsprach die Verordnung nicht den gesetzlichen Anforderungen – und flog damit auf!
Die Hintertür, durch die der Raser schlüpfte
Das Landesverwaltungsgericht hob daraufhin die 1.500-Euro-Strafe auf und stellte das Verfahren ein. Der entscheidende Knackpunkt: Der Tatvorwurf lautete auf "überhöhte Geschwindigkeit bei Tempo 80" – nicht auf das allgemein gültige Limit von 130 km/h. Und das Gericht darf den Vorwurf im Nachhinein einfach nicht mehr ändern. Ergebnis: Verfahren eingestellt, keine Strafe, Mann fährt frei!
Reaktionen: Fassungslosigkeit!
Der Fall sorgt für Entsetzen – denn: Mit fast 160 km/h durch eine Baustelle zu rasen ist lebensgefährlich – für Arbeiter, für andere Fahrer, für alle. Dass hier am Ende niemand zur Rechenschaft gezogen wird, ist für viele schlicht unbegreiflich. Bleibt die bittere Erkenntnis: Ein fehlerhaftes Schild reichte – und der Raser lachte sich ins Fäustchen.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden