Behördenstau

Raser kommt ungeschoren davon: 1.500-Euro-Strafe entfällt

Raser kommt ungeschoren davon: 1.500-Euro-Strafe entfällt
© Unsplash
Ein Fall, der fassungslos macht: Ein Autofahrer raste im Oktober 2022 auf der Südautobahn A2 im Bezirk Mödling mit satten 158 km/h durch eine Baustelle – erlaubt waren nur 80! Doch statt 1.500 Euro Strafe zu zahlen, kam der Raser komplett ungeschoren davon!
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Die Bezirkshauptmannschaft verhängte die saftige Strafe. Doch der Temposünder wehrte sich – und kämpfte jahrelang durch alle Instanzen, bis zum Verfassungsgerichtshof. Und der entschied: Das Tempolimit war rechtswidrig! Der Grund: Im Baustellenbereich war kein klares Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildert. Damit entsprach die Verordnung nicht den gesetzlichen Anforderungen – und flog damit auf!

Die Hintertür, durch die der Raser schlüpfte

Das Landesverwaltungsgericht hob daraufhin die 1.500-Euro-Strafe auf und stellte das Verfahren ein. Der entscheidende Knackpunkt: Der Tatvorwurf lautete auf "überhöhte Geschwindigkeit bei Tempo 80" – nicht auf das allgemein gültige Limit von 130 km/h. Und das Gericht darf den Vorwurf im Nachhinein einfach nicht mehr ändern. Ergebnis: Verfahren eingestellt, keine Strafe, Mann fährt frei!

Reaktionen: Fassungslosigkeit!

Der Fall sorgt für Entsetzen – denn: Mit fast 160 km/h durch eine Baustelle zu rasen ist lebensgefährlich – für Arbeiter, für andere Fahrer, für alle. Dass hier am Ende niemand zur Rechenschaft gezogen wird, ist für viele schlicht unbegreiflich. Bleibt die bittere Erkenntnis: Ein fehlerhaftes Schild reichte – und der Raser lachte sich ins Fäustchen.

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