Soldat in NÖ attackiert

Todesbisse werden Bundesheer-Skandal

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In einer 14-seitigen Stellungnahme geht Opfervertreter Erich Gemeiner mit den Heeresverantwortlichen hart ins Gericht.

 

Was bisher nicht bekannt war: Das Opfer Dominik R. (31) war an jenem 13. November bereits ab 15.15 Uhr in der Kaserne, sein eigener Hund war im Auto; ab 18 Uhr erreichte ihn niemand mehr. So auch der Besitzer der Malinois, die nach den Todesbissen frei am Areal der Flugfeldkaserne in Wiener Neustadt herumliefen. Bei zwei Rundgängen fiel niemandem etwas auf, erst um 0.45 Uhr sah der Offizier vom Tag die Hunde und musste sich gemeinsam mit einem Wachsoldaten im Wachlokal einschließen. Erst danach traf ein Hundeführer ein, der die Streuner mit Schweinsohren beruhigen konnte. Und erst danach wurde die Leiche von R. vor dem offenen Alu-Tor vor den Zwingern entdeckt.

Video zum Thema: Wie geht es mit dem Bundesheer weiter?

Zwischenbericht: Bereits Disziplinarverfahren

Der Tote war von den Hunden „Hati“ und „Ragna“ regelrecht zerfleischt worden. Das Opfer hatte auch Bisse am Oberkörper und Hals, Muskeln und Gewebe waren teils abgenagt, einige Wunden waren R. erst post mortem zugefügt worden. Dann stellte sich auch noch heraus, dass das Gelände zu den Zwingern möglicherweise unsachgemäß nur durch Bauzäune abgesichert ist und der jüngere der beiden Hunde, der 7 Monate alte Welpe „Ragna“, gar nicht hier hätte sein dürfen. Er war als dienstuntauglich eingeschätzt worden und nur noch der Privathund des Hundeführers.

Erich Gemeiner: „Es hätte eines schriftlichen Ansuchens bedurft, dass der Welpe sich überhaupt im Zwinger aufhielt.“ Laut Zwischenbericht des Bundesheers hätte es deswegen bereits disziplinäre Maßnahmen gegeben.

Erich Gemeiner
© privat
× Erich Gemeiner
Anwalt der Hinterbliebenen, Erich Gemeiner.

Einer der Hunde biss schon einmal zu

Der ältere Hund soll des Weiteren im Februar einen anderen Hundeführer ohne Grund in Oberarm und Beine gezwickt haben – eine Aussage, die der Mann in einer zweiten Einvernahme plötzlich als harmlos revidierte. Opfervertreter Gemeiner verlangt mehrere Sachverständigengutachten, damit lückenlos dokumentiert wird, wer die grob fahrlässige Tötung zu verantworten hat.

Tiere gehören Kameraden von Opfer: Gnadenfrist verlängert

Bei den zwei „Killer-Hunden“, die in der Nacht auf den 14. November den Oberwachtmeister des Jagdkommandos und Hundeführer Dominik R. durch zahlreiche Bisse am ganzen Körper getötet haben, handelt es sich um einen zweijährigen fast fertig ausgebildeten Spürhund sowie um einen 7 Monate alten Welpen. Beide Hunde gehören laut Bundesheer einem Kameraden des Opfers. Wer von den beiden der „Haupttäter“ war oder ob beide zubissen, kann erst eine DNA-Untersuchung zeigen – die auch vom Opfervertreter eingefordert wird.

Keine Tollwut. Nach der furchtbaren Attacke in der Flugfeld-Kaserne kamen die beiden Malinois abgesondert und von zwei Trainern betreut in Quarantäne. Dort wurde auch eine amtstierärztliche Beschau der Hunde vorgenommen, wobei der Befund auf Tollwut negativ war. Wie Heeressprecher Michael Bauer bestätigte, bleiben die Tiere weiter in Quarantäne – und zwar so lange, bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind.

(kor)

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