So wird ein Freispruch im Zweifel zu einem der größten Justiz-Aufreger seit Langem.
Es geht um den Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln, der beim Prozess 2 der 4 Schöffen aus Gründen nicht glaubten, die bisher niemand kennt – weil das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Bekannt ist nur, dass die Staatsanwaltschaft sofort angab, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Laut Strafprozessordnung ist der OGH am Zug, der in angemessener Frist beurteilen soll, ob der Fall neu aufgerollt werden soll. Wie es derzeit aber aussieht, könnte die Neuauflage aber scheitern, weil man darauf verzichtete, die Angeklagten in Anschluss- oder Schubhaft zu nehmen, und sich Sherzai D. und Halid Y. (bei 19) abgesetzt haben.
Lebenszeichen
Jedenfalls weiß derzeit keiner im Rathaus von Tulln oder auf Ebene der Landesregierung, wo die beiden Flüchtlinge sind. Letztes Lebenszeichen: Am Tag nach dem umstrittenen Urteil kamen die beiden auf die Gemeinde, um sich die Grundversorgung abzuholen.
Kein Antrag
Doch dort verwies man sie ans Land, das jetzt dafür zuständig sei. Demzufolge hätten sie oder ihre Betreuer einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft stellen müssen, was bis heute – laut Büro des zuständigen Landesrates Gottfried Waldhäusl – allerdings nicht erfolgt ist.
Geflüchtet
Das kann nur bedeuten: Sie benötigen das Geld nicht, weil sie finanzkräftige Helfer haben, oder (was wahrscheinlicher ist): Sie haben bzw. werden das Land verlassen. Einer soll laut ÖSTERREICH-Infos definitiv bereits das Weite gesucht haben.