Täter unzurechnungsfähig

Vater in NÖ erstochen: 58-Jähriger in Anstalt eingewiesen

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Der Betroffene war zum Tatzeitpunkt laut Gutachten unzurechnungsfähig - die Entscheidung ist rechtskräftig.

St. Pölten - Am Landesgericht St. Pölten ist am Montag ein 58-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann soll am 7. April seinen 85-jährigen Vater in der niederösterreichischen Landeshauptstadt mit einem Schraubenzieher erstochen haben. Der Betroffene war nach Ansicht des Geschworenengerichts unzurechnungsfähig, die Entscheidung ist rechtskräftig.
 
Wäre der österreichische Staatsbürger zurechnungsfähig gewesen, wäre ihm der Angriff als Mord angelastet worden. Dem 58-Jährigen war im psychiatrischen Gutachten eine bipolare affektive Störung bescheinigt worden.
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