Am 11. Oktober sollen fünf Zeugen einvernommen werden.
Im Fall Julia Kührer ist die mündliche Verhandlung über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den 2013 wegen Mordes Verurteilten auf den 11. Oktober verlegt worden. Das teilte das Landesgericht Korneuburg am Montag in einer Aussendung mit. Die Verhandlung ist gemäß Paragraf 357 Absatz 2 der Strafprozessordnung nicht öffentlich.
Insgesamt sollen fünf Zeugen vernommen werden, hieß es. Bei der mündlichen Verhandlung werden der Aussendung zufolge ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie der Verurteilte und sein Verteidiger anwesend sein. Die Verschiebung um eine Woche nach hinten erfolge aufgrund einer Terminkollision eines Teilnehmers, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz hatte im Frühjahr einen Antrag auf Wiederaufnahme eingebracht. Daraufhin wurde ein Drei-Richter-Senat gebildet, um die Causa zu prüfen.