Prostitution

Zwei Schuldsprüche im Callgirl-Ring-Prozess

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Im Korneuburger Prozess um grenzüberschreitenden Prostitutionshandel, der als Affäre um einen Wiener Callgirl-Ring mit jungen Frauen aus Litauen und teils prominenten Kunden Schlagzeilen gemacht hat, sind am Donnerstag die Urteile gefällt worden.

Der Erstangeklagte, ein einschlägig vorbestrafter 49-jähriger Chef eines Escort-Service, erhielt vier Jahre Freiheitsstrafe, der Wiener Nachtclubchef (65) 18 Monate bedingt - die Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Frauen haben freiwillig gearbeitet"
Laut Anklage waren zum Teil minderjährige Mädchen aus Litauen zum Zweck der Prostitution ins Land geholt, sittenwidrig behandelt und teilweise genötigt worden. Die Frauen hätten freiwillig gearbeitet, so die Verantwortung des Erstangeklagten. Nach Darstellung seines Verfahrenshelfers fiel sein Mandant der Intrige eines Expartners und nunmehrigen Konkurrenten im "Milieu" zum Opfer, der nicht nur Mädchen "abgezogen" hatte, sondern den 49-Jährigen anzeigte und auch in der Verhandlung schwer belastete. Der Rechtsanwalt betonte weiters, dass die Mädchen als professionelle Prostituierte u.a. auch in London, Mailand, Ibiza und den arabischen Emiraten Geld verdienten.

Mädchen "menschenverachtend" behandelt
Verlesen wurden im Laufe des Verfahrens Aussagen, wonach der Erstangeklagte die Litauerinnen "menschenverachtend" behandelt und als "Ware" betrachtet habe. Hingegen meinte ein Bekannter aus dem Gefängnis, den der Escort-Service-Chef zu Disco-Nächten eingeladen hatte, die Mädchen hätten den 49-Jährigen "vergöttert und um den Finger gewickelt." Im Laufe des Verfahrens wurden auch Gäste des Nachtclubs befragt - von "ganz jungen" Prostituierten wollte jedoch niemand wissen. Einzige Ausnahme war ein 22-jähriger Exmitarbeiter, der damit den Lokalchef belastete.

Wie Richter Helmut Neumar in der Urteilsbegründung ausführte, geht es um den Schutz ausländischer Frauen vor finanzieller Ausbeutung und sexueller Abhängigkeit. Die Prostituierten, die in Österreich im Escort-Service und nicht in einem Bordell hätten arbeiten wollen, hätten sich über ihr "Arbeitsverhältnis" gleichlautend geäußert, die Frage auch minderjährig Beschäftigter sah das Gericht auf Grund von Zeugenaussagen - u.a. über den "Ausflug" einer 17-Jährigen nach Ibiza - als erwiesen an. Der unbgescholtene Zweitangeklagte habe entgegen seiner Darstellung eine Vereinbarung über die Beschaffung von Mädchen mit dem 49-Jährigen gehabt.

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