Mildes Urteil bestätigt

Nur 22 Monate Haft für Muttermörderin

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Die 15-jährige könnte in weniger als zwei Jahren entlassen werden.

Weil sie mit ihre Mutter ständig Streit hatte und von der gebürtigen Tschechin auch verprügelt wurde, drehte Angelika D. (14) im April durch – als ihr die Mama verbot, im Internet zu surfen und gleichzeitig fernzusehen.

Beim Prozess im September, Angelika ist mittlerweile 15, konnte Staranwalt Ernst Schillhammer ein äußerst mildes Urteil für seine Klientin herausholen: nur fünf Jahre Haft. Staatsanwalt Christian Mayer legte Berufung ein. Am Freitag entschied das Oberlandesgericht, dass fünf Jahre Haft für Anglika D. ausreichend seien. Das Urteil ist rechtskräftig.

Heim zu Papa
Weil man im Regelfall nur die Hälfte der Strafe absitzen muss und die Zeit der U-Haft natürlich angerechnet wird, könnte Angelika bereits in 22 Monaten wieder frei gehen und zu ihrem Vater und Bruder in Wien-Margareten heimkehren. Sollte allerdings in der Schwarzau nicht keine gute Führung beweisen, sitzt sie doch länger.

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