Nach Berechnung ohne Zelte und Hallen - Auch Niederösterreich nach Aufnahmestopp in Traiskirchen im Minus.
Der Bund hat für sein Durchgriffsrecht bei den Flüchtlingsunterkünften großen geografischen Spielraum. Denn am Stichtag 30. September erfüllte laut den jüngsten Daten des Innenministeriums nur Wien die vorgegebene Quartierquote. Alle anderen Länder lagen darunter, wobei Vorarlberg noch am besten abschnitt und Salzburg Schlusslicht war. In absoluten Zahlen hat Oberösterreich den größten Fehlstand.
Wien übererfüllt das Soll mit insgesamt 11.659 Plätzen um 3,72 Prozent. 98,17 Prozent erreicht Vorarlberg, dem 44 Plätze fehlen. Niederösterreich (97,98 Prozent) müsste 219 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Hier kommt der Aufnahmestopp in Traiskirchen zum Tragen: Zwar halten sich dort laut BMI immer noch 2.700 Menschen auf, das ist aber doch deutlich weniger als die über 4.000 im Sommer. Und somit ist Niederösterreich, das früher zu den Quoten-Musterschülern zählte, nicht mehr im Plus.
Salzburg an letzter Position
93,46 Prozent werden für Tirol ausgewiesen, es fehlen 301 Plätze. Oberösterreich hat eine Quote von 91,21 Prozent, hier fehlen Unterkünfte für 799 Personen. In der Steiermark müssten 753 Plätze geschaffen werden, um den Sprung von 90,28 Prozent auf die 100 zu schaffen. Das Burgenland liegt bei 89,52 Prozent (Fehlstand 192), Kärnten bei 84,91 Prozent (535) und Salzburg bei 83,73 Prozent (minus 554).
Nun könnten einige Länder darauf verweisen, dass bei ihnen Asylwerber auch in Zelten oder (Turn-)Hallen untergebracht sind. Insgesamt halten sich derzeit 2.980 Menschen in solchen Unterkünften auf (inklusive jener Personen, die ins slowakische Gabcikovo gebracht wurden). Würde man diese zur Berechnung hinzuzählen, lägen immerhin noch Niederösterreich und die Steiermark im Plus.
"Winterfeste" unterkünfte
Allerdings: Laut dem Gesetz, mit dem das Durchgriffsrecht geregelt wird, zählen solche Quartiere explizit nicht für die Quotenerfüllung. Dort ist von "winterfesten" Unterkünften die Rede, was für Zelte nicht zutrifft. Und Hallen können zwar geheizt werden, sind aber für die Dauer des Asylverfahrens, im Schnitt rund fünf Monate, ebenfalls keine ausreichende Wohnmöglichkeit, argumentiert man im Ministerium.
Der "Sollstand", also die Zahl der benötigten Quartiere in der Asyl-Grundversorgung, betrug mit 30. September übrigens genau 54.234 Plätze. Mit dem Durchgriffsrecht, das heute, Donnerstag, in Kraft tritt, kann der Bund Quartiere für Personen, die in Österreich Asyl beantragt haben, errichten, ohne dass die lokale Politik dies durch bau- und widmungsrechtliche Schritte verhindern kann. Die tausenden Notquartiere, die derzeit aufgrund des Flüchtlingsstroms durch Österreich notwendig sind, haben damit nichts zu tun.