Urteil

15 Monate für falschen Pfarrer

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Ein 40-Jähriger Oberösterreicher hat sich als falscher Pfarrer das Vertrauen seiner Opfer erschlichen. Das Urteil lautet: 15 Monate unbedingt.

Unter anderem soll er einem Pensionisten Sex in der Badewanne mit seiner - ebenfalls angeklagten - Lebensgefährtin in Aussicht gestellt, ihn aber stattdessen bestohlen haben.

"Leasing-Mesner"
Der Mann bekannte sich schuldig. Seine 58-jährige Lebensgefährtin, der die Anklage gewerbsmäßigen Diebstahl vorwirft, bekannte sich in zwei Fällen der Mithilfe schuldig. Der Oberösterreicher hat bereits 13 einschlägige Vorstrafen. Als Freigänger ging der Mann einem eher ungewöhnlichen Job nach: Er war "Leasing-Mesner" in einer Linzer Pfarre. Als solcher habe er sich an der kirchlichen Blumenkasse vergriffen und rund 140 Euro entwendet, so die Anklage.

Wegen Freundin "amtlos"
Durch seine Funktion als Mesner, sei er öfter als Pfarrer angesprochen worden, erzählte der Angeklagte. Später habe er sich auch selbst mehrmals als Geistlicher ausgegeben: "Die Leute haben mir vertraut." Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich als "Pater" das Vertrauen seiner Opfer erschlichen und sie dann bestohlen zu haben. Meist habe er ihnen die Geschichte aufgetischt, zwar Pfarrer zu sein, aber aus Liebe zu seiner Freundin das Amt niedergelegt zu haben, so die Anklage.

Statt Badwannen-Sex Geld gestohlen
Zu Martini habe er - wieder als "Pater" - gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und einem Pensionisten etwas getrunken, gab der Mann zu. Dann sei das Pärchen mit dem 64-Jährigen in dessen Wohnung gegangen. "Er war spitz auf meine Freundin", schilderte der Angeklagte. Daher habe er dem Mann empfohlen, "sich zu kultivieren", ihn in die Badewanne geschickt und ihm ein sexuelles Abenteuer mit seiner Freundin in Aussicht gestellt. Der Pensionist sagte aus, er habe Geld klimpern gehört, während er in der Wanne lag. Daraufhin sei ihm klar geworden, "was da läuft" und er habe das Pärchen aus der Wohnung geworfen. Etwa 100 Euro hätten daraufhin gefehlt.

Der Gesamtschaden, den der Angeklagte verursacht haben soll, liegt bei mehreren hundert Euro.

"Unglaublicher Fall"
Richter Klaus-Peter Bittmann bezeichnete es als "unglaublichen Fall", dass der 40-Jährige trotz seiner 13 Vorstrafen - darunter Raub und Brandstiftung - vorzeitig aus der Haft entlassen worden sei. Das Gutachten, das dies empfohlen habe, sei "völlig verfehlt" und "lebensfremd" gewesen. Der Angeklagte zeigte sich reuig und geständig. Er wurde zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt, außerdem wurde eine bedingte Strafe widerrufen, so dass er insgesamt 18 Monate absitzen muss.

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