Bürger blitzen mit Beschwerde ab

Gericht macht Weg frei für Fußballfelder

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Die Bürgerinitiative hat den Kampf gegen die geplante Sportanlage verloren.

Pasching. Im Streit um die Errichtung neuer Trainingsfelder in Pasching (Bez. Linz-Land) dürfte eine Entscheidung gefallen sein. Die Bürgerinitiative, die sich gegen das Projekt starkgemacht hatte, blitzte nun mit einer Beschwerde gegen die Umwidmung vor dem Landesverwaltungsgericht ab.

Abgelehnt. Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Hauptgegenstand des Verfahrens war die Klärung der Frage, ob das ­Begehren der Bürgerinitiative auf „Überprüfung der Flächenwidmung“ zu Recht verweigert wurde. Aufgrund des rechtskräftigen Rodungsbescheides und der naturschutzbehördlichen Bewilligung dürfte dem Projekt nun nichts mehr im Weg stehen.

Ernüchterung. Bei der „überparteilichen Plattform für den Erhalt der Waldfläche“ zeigt man sich naturgemäß enttäuscht: Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Den Weg vor den Verfassungsgerichtshof werde man aber mangels finanzieller Möglichkeiten nicht angehen, wird Sprecherin Ruth Kropshofer zitiert. Man sei dabei gescheitert, das umstrittene Projekt zu verhindern.

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