Tat konnte keinem der Verdächtigen zugeordnet werden
Die Staatsanwaltschaft Linz hat das Verfahren gegen ein Elternpaar eingestellt, das verdächtigt wurde, sein Baby misshandelt zu haben. Der Bub war im Jänner mit Knochenbrüchen sowie Verdacht auf Hirnverletzungen ins Linzer Uniklinikum eingeliefert worden. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden, bestätigte Behördensprecher Philip Christl am Donnerstag.
Auch, wenn es laut Gutachten als erwiesen gilt, dass dem drei Wochen alten Säugling schwere Verletzungen zugefügt wurden, hat die Anklagebehörde nun die Ermittlungen eingestellt. Vater und Mutter bestritten die Anschuldigungen, auch eine dritte im Laufe der Ermittlungen ausgeforschte Person leugnete die Tat. "Es konnte keinem der Verdächtigen die Misshandlung zugeordnet werden", begründete Christl den Umstand, dass der Fall nicht weiter verfolgt wird. Es gebe keine "Sippenhaftung", so sei nur eine Einstellung möglich gewesen.
Der Bub und sein älterer Bruder werden derzeit auf Krisenpflegeplätzen betreut. Ob sie nun wieder zurück zu ihren Eltern kommen, hat die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich zu entscheiden. Einen Automatismus gebe es nicht, wird ein Mitarbeiter in dem Zeitungsbericht zitiert.
Kein Verfahren nur "sehr schwer nachvollziehbar"
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz, trotz nachgewiesener Misshandlung eines Babys das Verfahren einzustellen, ist für OÖ. Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger "als Außenstehende nur sehr schwer nachvollziehbar". Umso größer sei die Verantwortung für den Kinderschutz. "Bei der Gefährdungseinschätzung des familiären Umfeldes" müsse "ganz, ganz genau" hingesehen werden.
Außer Zweifel steht in dem Fall, dass der Bub im Jänner, im Alter von drei Wochen, schwer misshandelt wurde. Er wurde wegen mehrerer Knochenbrüche und einer Hirnverletzung in der Linzer Uni Klinik stationär behandelt. Nach der Entlassung kam er ebenso wie sein zweijähriger Bruder auf einen Krisenbetreuungsplatz. Nachdem sich gegen die Verdächtigen, die Eltern sowie eine dritte Pension, die Beweise für eine Anklage nicht erhärteten, wurde der Akt jetzt geschlossen.
"Wenn Unrecht geschieht, gehört es geahndet", tut sich Winkler-Kirchberger mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft schwer. Auch wenn es für "das Strafrecht eine eigene Schiene gibt, die Kinder gehören geschützt", stellte sie klar. Ob die Geschwister in die Familie zurückkehren, sei daher offen und habe nichts mit dem Ausgang der Ermittlungen, sondern nur mit dem Kindeswohl zu tun.