Bluttat auf Linzer Spielplatz:

Mord-Prozess: Messer bis zur Wirbelsäule gerammt

Teilen

Gerichtsmediziner sprach von "erheblicher Intensität" - Angeklagter zur Tatzeit zurechnungsfähig.

Linz. Nach den Zeugenaussagen im Mordprozess in Linz gegen einen inzwischen 17-jährigen Afghanen, der auf einem Spielplatz in Linz am 24. September 2018 einen Landsmann erstochen haben soll, schilderte der Gerichtsmediziner die Art der tödlichen Verletzung. Mit "erheblicher Intensität" sei der Brustkorbknochen durchstoßen worden, die Messerklinge drang bis nach hinten zur Wirbelsäule vor, führte er aus.

Ein Stich mit diesem Nachdruck führe in den meisten Fällen zu lebensgefährlichen Verletzungen, erklärte er dem Geschworenengericht. Es sei eine derart "massive, kräftige Bewegung" gegen den Körper gerichtet worden, dass die 20 Zentimeter lange Klinge abgebrochen und in der Wunde stecken geblieben ist. Dabei wurde die Hauptschlagader getroffen, worauf das Opfer innerhalb kürzester Zeit verblutete, erläuterte der Gerichtsmediziner. Zudem wies der 19-jährige Afghane Spuren "multipler, stumpfer Gewalt" im Gesicht auf, die zu Tritten passen würden, die der Schwerverletzte laut den Augenzeugen bereits am Boden liegend kassiert haben soll.

Laut dem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.