Mit Schmuggel-Handys

Drogendeals aus dem Gefängnis Suben organisiert: Zehn und sechs Jahre Haft

Bereits verurteilter Dealer ist aufgeflogen. Nur ein Teil der Urteile ist rechtskräftig.


Ried. Drei Männer im Alter von 26 bis 37 Jahren sind am Montag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Drogenhandels zu Haftstrafen von zehn, sechs Jahren bzw. 18 Monaten bedingt verurteilt worden. Das Trio soll drei Kilo Kokain von Slowenien nach Österreich geschmuggelt und hier verkauft haben. Der Kopf der Gruppe soll den Handel aus dem Gefängnis Suben heraus orchestriert haben, bis er an einen verdeckten Ermittler geriet, der sich als Käufer ausgab.

Der Erstangeklagte verbüßt gerade eine neuneinhalbjährige Haftstrafe wegen eines anderen Drogendelikts. Er soll den Suchtgifthandel mithilfe von in die Justizanstalt geschmuggelten Handys organisiert haben. Dabei soll er Kontakt zu einem potenziellen Interessenten aufgenommen haben, der sich allerdings als verdeckter Ermittler erwies. Er war im Wesentlichen geständig, sein Anwalt sah ihn aber nicht als Rädelsführer der Gruppe, das sei der Zweitangeklagte gewesen.

Auch Komplizen geständig

Dieser hat als Freigänger das Kokain nach Österreich transportiert und verkauft. Er gab die vorgeworfenen Taten ebenfalls zu, bestritt aber auch, der Kopf der Gruppe gewesen zu sein. Der Drittangeklagte hat ein Kellerabteil in Hallein zur Lagerung zur Verfügung gestellt. Auch er war geständig, sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant damals Drogen konsumiert habe, nun aber in Therapie sei und auch einen Job habe. Wie groß die gelagerte Menge Suchtgift war, habe er nicht gewusst.

Die drei Bosnier wurden schuldig gesprochen, allerdings nur wegen Drogenhandels und nicht wegen krimineller Vereinigung. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren fasste der Erstangeklagte zehn Jahre aus, der Zweitangeklagte sechs Jahre. Der Drittangeklagte - bei ihm betrug der Strafrahmen nur drei Jahre - wurde zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Ihm wurde zudem die Auflage erteilt, seine Drogentherapie fortzusetzen.

Verdeckter Ermittler kein "Agent Provocateur"

Die hohe Haftstrafe für den Erstangeklagten begründete das Gericht u.a. mit der großen Menge Suchtgift und damit, dass die Taten aus dem Gefängnis heraus verübt wurden. Sein Geständnis wurde nur teilweise als mildernd gewertet, weil es nicht reumütig gewesen sei: Der Mann hatte in den Raum gestellt, er sei von dem verdeckten Ermittler angestiftet worden. Das Gericht sah in diesem aber keinesfalls einen "Agent Provocateur".

Zum Urteil gegen den Erstangeklagten gaben weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft eine Erklärung ab, damit ist es nicht rechtskräftig. Bei den zwei anderen verzichteten beide Seiten auf Rechtsmittel, damit sind die Urteile gegen sie rechtskräftig.

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