Urteil nicht rechtskräftig

Falscher Polizist als Vergewaltiger: Zwölf Jahre Haft

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Der Angeklagte gab sich als ­Zivilpolizist aus und zeigte gefälschten Ausweis vor.

Linz. Ein 29-Jähriger, der sich im Jänner in Linz einer jungen Frau gegenüber als Polizist ausgegeben und sie bei einer "Drogen-Kontrolle" vergewaltigt haben soll, ist am Dienstag vom Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird der Mann, der auch für mehrere weitere Sexualdelikte verantwortlich sein soll, in eine Anstalt eingewiesen.

Der Linzer soll am 10. Jänner in der Früh am Bahnhof eine 18-Jährige angesprochen und ihr weisgemacht haben, er sei Polizist. Sie müsse zur Drogenkontrolle mitkommen. In einem Pkw soll sie der Kampfsportler dann vergewaltigt haben. Er selbst sprach im Prozess von einvernehmlichem Sex. Gleich nach der Tat soll er zumindest zwei weitere junge Frauen - eine war erst 15 Jahre alt - mit der gleichen Masche angeredet, sich aber eine Abfuhr geholt haben.
 
Der 29-Jährige, der bereits mehrere Vorstrafen hat, war erst 2016 nach acht Jahren aus einer Anstalt bedingt entlassen worden und daher den Ermittlern nicht unbekannt. Rasch war er nicht nur überführt, sondern es stellte sich auch heraus, dass er noch für weitere Sexualdelikte verantwortlich sein dürfte.
 

Hat sich als "Lisa" von einer Modelagentur ausgegeben 

So soll er sich gegenüber einer jungen Frau auf sozialen Medien als "Lisa" von einer Modelagentur ausgegeben und ihr eine entsprechende Karriere in Aussicht gestellt haben. Sie müsse dafür aber mit ihrem Chef schlafen. Es kam zu einem Treffen zwischen dem angehenden Model und dem Angeklagten, der als besagter "Chef" auftrat. Als die Frau aber nicht auf seine Avancen einstieg, soll er sie begrapscht haben. Wenig später soll er eine 15-Jährige, die er nach dem Fortgehen von der Altstadt heimbrachte, ebenfalls unsittlich betatscht haben. Diese Vorwürfe gab der Mann zu.
 
In der Silvesternacht 2019/20 kam ebenfalls der Polizei-Trick zum Einsatz: Da soll er einer Zufallsbekanntschaft, die nach gemeinsamem Drogenkonsum und nach zunächst einvernehmlichen sexuellen Handlungen die Lust verloren hatte, gedroht haben, er werde sie wegen des Suchtgifts anzeigen, wenn sie nicht weitermache. Er sei nämlich Polizist. Die Anklage stuft das als gefährliche Drohung und Nötigung zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung ein. Dass sich der 29-Jährige dazu zwar nicht schuldig bekannt, den Vorfall selbst aber wie angeklagt geschildert habe, "mag seiner Persönlichkeitsstruktur geschuldet sein", vermutete der Staatsanwalt. Der Verteidiger sah hingegen in diesem Fall - ebenso wie in jenem beim Bahnhof - lediglich "eine Täuschung", aber weder eine Vergewaltigung noch eine geschlechtliche Nötigung.
 
Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Er leide aber an einer psychiatrischen Erkrankung und es bestehe laut Sachverständiger Adelheid Kastner eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er neuerlich derartige Taten begehen werde. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher neben einer Verurteilung auch eine erneute Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
 
Das Urteil lautete schließlich zwölf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dem Vergewaltigungsopfer wurden 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen, weitere Ansprüche muss die Frau am Zivilrechtsweg geltend machen. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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