Sorgerechts-Streit

Griechischer Bub darf vorerst bleiben

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Ursprunglich sollte der Dreijährige nach Griechenland abgeschoben werden.

Im Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen muss der gemeinsame dreijährige Sohn vorerst nicht in sein Heimatland. Die Frau war mit dem Buben 2008 von einem Österreich-Urlaub nicht nach Griechenland zurückgekehrt, der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtete sie wie berichtet vergangene Woche zur Rückführung .

Verhaftung befürchtet
In einer dreistündigen Besprechung habe am Montag die Familienrichterin versucht, mit der Mutter, ihrem Anwalt, jenem des Vaters und einer Kinderpsychologin eine schonende Form der vom OGH verhängten Anordnung zu finden, so das Gericht. Die Frau habe in einer konstruktiven Atmosphäre angeboten, mit ihrem Sohn freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren. Sie fürchte aber die Verhaftung durch die griechischen Behörden, erklärte die Oberösterreicherin. Denn bei der Verhandlung im dortigen Gericht habe die Polizei vor dem Gericht gewartet und nach ihr gefragt.

2. Aufschiebungsantrag gestellt
Aus diesem Grund hat der Anwalt der Mutter nun auch einen zweiten Aufschiebungsantrag gestellt. Denn eine Verhaftung der Mutter gefährde das Wohl des Kindes. So sei der OGH davon ausgegangen, dass das Kind nicht zum Vater kommen solle. Die Familienrichterin werde nun über diesen Antrag entscheiden, ein Zeitraum dafür sei noch nicht abzusehen, hieß es weiter. Bis dahin werde der Bub seiner Mutter nicht zwangsweise abgenommen. Parallel dazu habe sie dem Vater bis zur Klärung der Situation ein stundenweises, von der Jugendwohlfahrt begleitetes Besuchsrecht angeboten. Der Mann habe sich dazu vorerst nicht geäußert

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