Gefängnis

Hohe Haftstrafen in Neonazi-Prozess

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Rädelsführer des umstrittenen Nazitreffs „Objekt 21“ bekam höhere Haftstrafe.

Linz, Windern. Sie standen wegen Volksverhetzung und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Gericht. Sie waren im als rechtsextrem eingestuften „Bund freier Jugend“ (BFJ) aktiv. Und einer der drei angeklagten Neonazis, Jürgen W. (26), soll in einem „Kampfverband Oberdonau“ (Name OÖs im Dritten Reich, Anm. d. Red.) eine Führungsrolle gespielt haben.

Gestern beriet das Oberlandesgericht Linz nach Berufung erneut über die bereits verhängten Strafen der drei. Ein vierter „Kamerad“ hatte nicht berufen.

HJ-Lied
Die Strafen zweier 28-Jähriger wurden verringert. Der Erste hatte bei einem BFJ-Tag ein Lied der Hitlerjugend gesungen. Er erhielt 18 Monate, davon 15 bedingt. Der Zweite habe einer Ausländerin zugerufen: „Scheiß Jugoweib, kannst froh sein, dass der Hitler nimmer lebt, sonst würdet ihr vergast.“ Er fasste sechs Monate bedingt aus.

Jürgen W. allerdings, der nicht einmal zur Verhandlung gekommen war, wurde nun zu 28 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. W. ist bereits zwei Mal einschlägig vorbestraft. Zudem soll er eine der treibenden Kräfte hinter dem Nazitreff „Objekt 21“ in Windern (Bezirk Vöcklabruck) sein: Wie berichtet, hat sich im Elternhaus von Regisseur Stefan Ruzowitzky in Windern 21 die mutmaßliche Nazikameradschaft eingemietet. Der Promi kämpft nun darum, die Mieter loszuwerden.

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