Neue Verordnung

Keine Gnade: OÖ erlaubt Wolfsabschuss

Oberösterreich verschärft den Umgang mit auffälligen Wölfen: Die neue Wolfsverordnung erlaubt nun den sofortigen Abschuss eines "Risikowolfes" – ohne vorherige Vergrämung.

Mit der neuen Wolfsmanagementverordnung 2025 erlaubt das Land Oberösterreich den sofortigen Abschuss eines sogenannten „Risikowolfes“. Diese Tiere zeigen laut Definition ein gefährliches Verhalten, nähern sich Menschen ohne Scheu oder stellen ein Risiko für die Bevölkerung dar. Bisher war dafür eine zweifache Vergrämung erforderlich, diese entfällt nun. Auch der Entnahmeradius wurde flexibler gestaltet: Statt fixer zehn Kilometer kann dieser nun „bis zu zehn Kilometer“ betragen. Zudem ist künftig der Einsatz von Nachtzielhilfen erlaubt.

Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) betont, dass die neue Regelung auf Erfahrungen der letzten Jahre basiert und im Einklang mit dem EU-Recht steht. Durch die jüngste Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene und ein EuGH-Urteil sei auch eine gezielte Bestandsregulierung rechtlich möglich. Seit 2023 wurden in OÖ zwei Wölfe abgeschossen. 2025 gab es bis Anfang Juni bereits 48 Sichtungen und drei Abschussfreigaben – bisher ohne Treffer.

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