Im Fall Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels gegen den Freispruch für einen Deutschen Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.
Der 61-Jährige hatte sich wegen gefährlicher Drohung mit Suizidfolge vor Gericht verantworten müssen.
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Nicht eindeutig
Da seine E-Mails und Twitter-Nachrichten (heute X Anm.) für das Schöffengericht nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr gewesen seien, wurde er vergangenen Donnerstag nicht rechtskräftig freigesprochen.
Bedenkzeit genommen
Nach der Urteilsverkündung hatte sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit genommen. Am Montag teilte ein Staatsanwaltschaftssprecher mit, Rechtsmittel zu ergreifen.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich)