Nach Freispruch

Fall Kellermayr - nun wieder deutsche Ankläger am Zug

Nach dem umstrittenen Freispruch in Wels soll die Generalstaatsanwaltschaft in München die Wiederaufnahme der Ermittlungen prüfen. Ein Strafrechtsprofessor regt indes eine  Gesetzesnovelle an.

OÖ. Nach dem Freispruch für einen deutschen Unternehmer und Anti-Corona-Hassposter wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge im Fall der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr geht die Causa zurück nach Deutschland. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft München geführte Ermittlungsverfahren war vorläufig eingestellt worden. Sobald eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung aus Wels vorliege, werde die Wiederaufnahme der Ermittlungen geprüft, hieß es.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft wies aber darauf hin, dass derzeit über die Entscheidung zur Wiederaufnahme noch nichts gesagt werden könne, "da hierfür eine Kenntnis der Urteilsgründe des rechtskräftigen Urteils aus dem österreichischen Strafverfahren erforderlich ist". Noch ist der Freispruch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Wels keine Erklärung abgab.

Gericht sah keinen Zusammenhang für Suizid

Dem 61-Jährigen war der Prozess gemacht worden, weil er von Februar bis Juli 2022 in E-Mails sowie Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) angekündigt haben soll, die Impfbefürworterin wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen. Die Allgemeinmedizinerin beging im Sommer Suizid, die Drohungen im Netz des Angeklagten sollen dafür mitursächlich gewesen sein, lautete es in der Anklage.

Das Gericht hatte diesen kausalen Zusammenhang nicht als erwiesen gesehen, daher wurde der Mann vom Schöffengericht vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen. Für den Straftatbestand der "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland seien die deutschen Behörden zuständig, hatte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung ausgeführt.

Strafrecht in puncto Tatort ändern

Der Strafrechtsprofessor an der Johannes Kepler Uni Linz, Alois Birklbauer, stellte im ORF OÖ klar, dass der Freispruch nicht bedeute, es sei nicht strafbar, jemanden zu drohen. Das Problem sei grundsätzlich, dass eine Drohung in Österreich dann nicht verfolgt werden könne, wenn sie im Ausland ausgeübt wurde. Er regte an, über eine Strafrechtsnovelle nachzudenken. "Angesichts der grenzenlosen Kommunikation über soziale Medien" könnte etwa "das Delikt tatortunabhängig nach österreichischem Recht" bestraft werden.

S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich

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