Teurer Spaziergang
Mit Corona Gassi gegangen: 2.400 Euro Strafe für Quarantäne-Brecher
Es ist nicht der erste Fall eines Quarantäne-Brechers vor Gericht – doch er wird vielen Hundehaltern aufs Gemüt gehen. Weil ein 54-jähriger Gastwirt in Linz während der Corona Isolation mit seinem geliebten Vierbeiner Gassi ging, musste er sich am Mittwoch am Landesgericht wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten. Schlimmstenfalls drohten dem Tierliebhaber bis zu drei Jahre Gefängnis.
Hund wollte raus - dann kam zufällig Polizei
Der Angeklagte war an Corona erkrankt, musste deshalb zwei Wochen in Quarantäne. Doch vor allem sein Hund wollte raus. Der Linzer wagte trotz Corona den Spaziergang durch seine Wohnsiedlung, um mit dem Hund Gassi zu gehen. Just in dem Moment, als die Polizei die Einhaltung der Quarantäne-Gesetze bei einzelnen Personen kontrollierte. Der 54-Jährige war nicht zu Hause, der schwere Verstoß gegen die Covid-19-Gesetze nahm seinen justiziablen Verlauf.
Maßgeblich für eine Verurteilung ist dabei nicht, ob ein Isolierter beim „Freigang“ tatsächlich andere Menschen trifft – schon die Möglichkeit reicht aus. Das Urteil: 2.400 Euro Geldstrafe. Der Wirt meldete Berufung an, es gilt die Unschuldsvermutung.
Das sind die Quarantäneregeln* in Österreich:
- Kein Verlassen der Wohnung.
- Empfangen Sie keinen Besuch.
- Falls Sie mit anderen Personen in einer Wohnung zusammenleben, isolieren Sie sich nach Möglichkeit in anderen Räumen (physische Distanzierung).
- Benutzen Sie die sanitäre Einrichtung zeitlich getrennt von anderen Familienmitgliedern bzw. MitbewohnerInnen.
- Benutzen Sie Hygieneartikel (auch Handtücher) nur personenbezogen.
- Benutzen Sie ein Papiertaschentuch oder husten/niesen Sie in die Ellenbeuge. Anschließend das Papiertaschentuch in einem separaten Müllbeutel entsorgen.
- Waschen Sie häufig die Hände, jedenfalls nach dem Niesen und Husten, vor dem Essen und nach jedem Toilettengang.
Für Hundebesitzer in Quarantäne gilt*:
- Selbst zum Gassi gehen, darf man mit Corona Haus nicht verlassen
- In solchen Fällen sollte auf externe Betreuung von Hunden (Hundepension, Hundesitter) zurückgegriffen werden
- Ausnahme: hat die in Heimquarantäne befindliche Person ein eigenes Haus, dann darf sich die Person auf ihrem Grundstück bewegen
*laut Gesundheitsministerium
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