Mordversuch

Mitbewohner mit Heugabel attackiert: 15 Jahre Haft und Einweisung für 27-Jährigen

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Die Staatsanwaltschaft beantragt neben der Strafe auch eine Einweisung. 

Ein 27-jähriger Bewohner einer psychosozialen Betreuungseinrichtung muss sich am Dienstag in Wels wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, mit einer Heugabel auf einen gleichaltrigen Mitbewohner eingestochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat zusätzlich zu einer Strafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Ein Urteil wird am frühen Abend erwartet.

Der Angeklagte war von Kindheit an auffällig. Sein Vorstrafenregister weist fünf Vorstrafen auf, darunter auch zwei bereits als Jugendlicher begangene Mordversuche und ein versuchter Bankraub. Zweimal wurde er bereits in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Im Februar 2024 wurde er bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und lebte seither, wie es die gerichtliche Auflage vorsah, in einer psychosozialen Betreuungseinrichtung. Dort kam es im Dezember des Vorjahres zu einem Streit mit einem Mitbewohner, der ihn wegen Verstößen gegen die Hausordnung verpetzt hatte.

Angeklagter will Stimmen gehört haben

Laut Anklage sei er daraufhin hinausgegangen, habe eine Heugabel geholt und sei damit ins Esszimmer zu seinem Kontrahenten gelaufen. Diesen soll er mit der Heugabel attackiert haben. Das Opfer konnte die Angriffe zunächst weitgehend abwehren und flüchten, kam aber zu Sturz. Daraufhin habe ihm der Angeklagte die Zinken in den Brustkorb gerammt. Das Opfer flüchtete erneut, der Angeklagte habe ihm die Mistgabel noch "wie einen Speer nachgeworfen, ihn aber verfehlt", so die Staatsanwältin. Der Mitbewohner erlitt u.a. eine schwere Stichverletzung im Oberkörper.

Der Angeklagte zeigte sich geständig. "Es ist passiert. Ich habe eine Stimme gehört", bedauerte er. Er habe sich bei dem Opfer entschuldigt - "er war mein bester Freund" - und würde gerne eine Therapie machen. Sein Verteidiger will das Geschworenengericht davon überzeugen, dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig gewesen sei und erreichen, dass es "nur" zu einer Einweisung komme, aber nicht zu einer Strafe. Die Staatsanwaltschaft fordert allerdings beides und stützt sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Demnach war der 27-Jährige zur Tatzeit zurechnungsfähig, es bestehe allerdings aufgrund seiner psychischen Erkrankung die Gefahr, dass er weitere Taten begehe.

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