Da der drogenabhängige Angeklagte kein "klassischer schwerer Räuber" ist, kam er mit einer relativ milden Strafe davon. Der Angeklakte ist nicht HIV-infiziert.
Ein drogenabhängiger Oberösterreicher, der zwei Tage vor Weihnachten mit einer blutigen Spritze eine Tankstelle in Linz überfallen haben soll, hat sich am Dienstag vor dem Landesgericht wegen schweren Raubes verantworten müssen. Der Mann, der laut seinem Verteidiger nicht HIV-infiziert ist, gab die Tat zu. Er wurde - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Heroin gespritzt
"Kein Job, kein Geld", dafür Drogen - so
beschrieb der Angeklagte vor Gericht seinen Lebensweg. Der in Deutschland
geborene Österreicher, der im Künstlermilieu zu Hause ist, soll seit seinem
16. Lebensjahr abhängig sein. Am Tattag habe er sich in der Früh eine
geringe Menge Heroin gespritzt und dann versucht, Geld oder Drogen
aufzutreiben, schilderte der damals 29-Jährige. Das sei ihm aber nicht
gelungen. Am Abend habe er dann beschlossen, eine Tankstelle zu überfallen.
Drei Versuche
Beim ersten Versuch habe ihn dann doch der Mut
verlassen, die zweite Tankstelle sei geschlossen gewesen, so der Angeklagte
weiter. Beim dritten Anlauf habe er sich "zu meiner eigenen Überraschung"
getraut. Er sei in das Geschäftslokal gegangen, in dem nur die Kassierin
war. In der Hand habe er ein Messer gehabt, versteckt unter einer Zeitung.
Blutige Spritze
Die Kassierin berichtete, ihr sei der Mann mit
der tief ins Gesicht gezogenen Kapuze erst aufgefallen, als er direkt vor
ihr stand. Er habe ihr eine blutige Spritze unter die Nase gehalten und
leise etwas von "Bargeld" gemurmelt. Ein Messer habe sie nicht gesehen. Sie
habe aber große Angst gehabt, dass die Spritze infiziert sein könnte und dem
Angeklagten 450 Euro aus der Kassa ausgehändigt. Den Rest der Tageslosung
hatte sie kurz zuvor im Tresor verstaut.
Sofort Drogen gekauft
Der Täter habe sich während des Überfalls
noch entschuldigt und gemeint, dass er ihr nichts tun wolle, erzählte die
Frau weiter. Dann sei er mit dem Geld geflüchtet. Der Angeklagte sagte, er
habe die Beute sofort in Drogen umgesetzt und sich dann schlafen gelegt.
3 Jahre Haft
Ein Sachverständiger attestierte dem Mann
Zurechnungsfähigkeit, wenn diese auch durch seine Drogensucht eingeschränkt
sei. Der Verteidiger beantragte eine außerordentliche Strafmilderung, weil
sein Mandant kein "klassischer schwerer Räuber" sei. Das Geschworenengericht
folgte dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft.
Das ist deutlich niedriger als der gesetzliche Strafrahmen von fünf bis 15
Jahren. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine
Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.