Hochwasser in OÖ

Nachbar in reißenden Bach gestossen

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Der Angeklagte wurde zu acht Monaten Haft verurteilt.

Mit acht Monaten unbedingter Haft hat Montagnachmittag im Landesgericht Ried in Innkreis der Prozess nach dem Sturz eines Pensionisten in einen hochwasserführenden Bach geendet. Der 53-jährige Angeklagte soll seinen 67-jährigen Nachbarn vergangenen Juni in das Gewässer gestoßen haben. Der Mann wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In höchster Not
Am 23. Juni 2009 soll der 67-Jährige den Hochwasserstand des Baches, der über sein Grundstück fließt, kontrolliert haben, so die Anklage. Dann habe er den Beschuldigten aufgefordert, die Wehr auf dessen Grundstück zu öffnen. Dieser soll den Pensionisten überraschend in den rund zwei Meter tiefen Bach gestoßen haben. Er wurde über die Wehr getrieben. Der Mann, ausgebildeter Rettungsschwimmer, konnte sich erst nach etwa 30 Metern an einem Ast festklammern und ans Ufer retten.

Unterschiedliche Wahrnehmung
Der Beschuldigte habe dem Opfer dabei zugesehen, wie es um sein Leben rang und sei einfach gegangen, erklärte der Staatsanwalt. Er habe sich von dem Nachbarn belästigt gefühlt, ihn an seiner Kleidung gepackt und nach Hause bugsiert, sagte der 53-Jährige. Ins Wasser wollte ihn jedenfalls nicht stoßen, so der Mann. Der Pensionist sei selbst in den Bach gesprungen, von einer Lebensgefahr habe er nichts bemerkt.

Ein Polizist und eine Augenzeugin belasteten ihn aber schwer. Mit den Aussagen des Opfers konfrontiert, habe er nach dem Zwischenfall ein "detailliertes Geständnis abgelegt", berichtete der Beamte. Laut der Zeugin sei der Pensionist, der wegen des schlechten Wetters Regenschutz und Gummistiefel getragen habe, von dem Mann gepackt und ins reißende Wasser gestoßen worden.

"Glückliche Umstände"
Ein medizinischer Sachverständiger sprach von "äußerst glücklichen Umständen": Das Opfer, ein ausgebildeter Rettungsschwimmer, habe eine relativ harmlose Verletzung am Knie erlitten. Hätte sich der Mann den Kopf angeschlagen, hätte man von einer Gehirnerschütterung und in der Folge einem Ertrinkungstod ausgehen müssen. Zudem sei die körperliche Verfassung des Mannes günstig gewesen.

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