Steiner-Pleite

Nun auch Verlassenschaft in Konkurs

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Nach der Milliarden-Schilling-Pleite der Steiner-Firmengruppe im Jahr 2001 ist nun auch über die Verlassenschaft des verstorbenen Firmengründers das Konkursverfahren eröffnet worden.

Die Passiva im Konkursverfahren betragen rund 53 Millionen Euro. Sie stammen aus diversen Gerichtsverfahren. Die Verlassenschaft verfügt laut Verlassenschaftskurator über keine Aktiva in Form von Liegenschaften oder Wertgegenständen. Der Ex-Firmenchef war in einem ersten Prozess wegen teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach einem Brand im Tochterunternehmen Steco in Aurachkirchen (Bezirk Gmunden) in Oberösterreich angeklagt gewesen. Die Firma hatte sich mit einem aus Kunststoffkisten bestehenden Transportsystem für Obst und Gemüse beschäftigt. In einem späteren Prozess waren ihm Untreue und betrügerischer Krida bzw. Beteiligung daran vorgeworfen worden.

Konkursgrund: Schwerer Betrug
Leopold und Alfred Steiner waren Ende März 2003 in erster Instanz zu neun Jahren bzw. acht Jahren und neuneinhalb Monaten verurteilt worden. Die Angeklagten hatten damals Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Anklage warf dem Firmengründer und seinem Sohn, der als Firmenvorstand tätig war, teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrug nach einem Brand im Steiner-Tochterunternehmen Steco in Aurachkirchen (Bez. Gmunden) in Oberösterreich vor. Die Sicherheitsbehörden gingen davon aus, dass der Brand gelegt worden sei, Hinweise auf den Täter gebe es jedoch nicht. Doch nach dem Feuer sei mit manipulierten Unterlagen versucht worden, gegenüber den Versicherungen einen überhöhten Schaden geltend zu machen.


Alfred Steiner wurde zu insgesamt neun Jahren Haft verurteilt. Steiner starb am 16. Oktober des Vorjahres - nach vier Jahren Gefängnis und fünf Monate nach seiner vorzeitigen Haftentlassung aus Krankheitsgründen.

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