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Rechtliche Rahmenbedingungen

OÖ Ärztin mit Mord bedroht – Polizei darf Täter nicht stoppen

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Patt im Fall der oö. Ärztin, die wegen Morddrohungen ihre Praxis schließen musste: Die Polizei kennt zwar den Täter, darf ihn jedoch nicht vor Gericht bringen, da er keinen Wohnsitz in Österreich hat.

Im Fall jener oö. Ärztin, die wegen Morddrohungen ihre Praxis vorübergehend geschlossen hat, hat sich ein neuer Ermittlungsansatz ergeben. Eine deutsche Hacker-Aktivistin will laut eigenen Angaben einen Mann ausfindig gemacht haben, der die Droh-E-Mails verfasst haben soll, wie mehrere Medien berichteten. Die Unterlagen wurden bereits dem Verfassungsschutz übergeben, bestätigte oö. Polizeisprecher David Furtner. Der Fall sei jedoch bisher "nicht geklärt".

"Einen aus der Gruppe habe ich jetzt mit Klarnamen", schrieb die Hackerin bereits am Mittwoch auf ihrem Twitter-Account. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst nehme die Rechercheergebnisse durchaus ernst, hieß es im Ö1-Mittagsjournal am Freitag. Die Hackerin meinte, sie habe "in weniger als sechs Stunden, 'inklusive der Wartezeiten auf Antworten der Person, deren Name für die E-Mails verwendet wurde', Hinweise zum wahren Absender ausfindig machen" können. Es sei "kein großer Aufwand" gewesen, die Person zu identifizieren, die Polizei habe da "offenbar nichts unternommen", so die Hackerin.

 

 

 

Dagegen verwehrte sich die Polizei OÖ und führte die "rechtlichen Rahmenbedingungen" an. "Privat darf mehr als der Staat", fasste es Furtner zusammen. Die Polizei kenne zwar den Täter, kann jedoch juristisch nichts gegen ihn unternehmen, da er deutscher Staatsbürger ist und keinen Wohnsitz in Österreich hat. 

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