Antrag für Prüfung der Haftbedingungen

Sex-Pater wünscht 
sich "Wellness-Haft"

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Seit drei Wochen sitzt der Ex-Pater im Häf’n – und meckert über die Haftbedingungen.

Dass ein 81-Jähriger eine zwölfjährige Haftstrafe antreten und vom Seniorenwohnheim ins Gefängnis umsiedeln muss, gab es in der Justizgeschichte Österreichs wahrscheinlich noch nie: Tatsächlich wurde Ex-Pater Alfons M. wegen sexuellen Missbrauchs von Zöglingen im Internat des Stifts Kremsmünster rechtskräftig verurteilt. Vor drei Wochen trat er seine Strafe in Wels an und wurde dann ins Hochsicherheitsgefängnis Stein in Krems umquartiert.

Denn: Laut einem Gerichtsgutachter muss das Gefängnis geeignete Ausstattung haben, damit der 81-Jährige überhaupt haftfähig ist. Demnach muss die Anstalt dem stark sturzgefährdeten Mann mit Pflegestufe 3 wie in einem Heim Barrierefreiheit und Einrichtungen wie Haltegriffe und Sitz in der Dusche zur Verfügung stellen. Außerdem muss eine Sonderkrankenanstalt angeschlossen sein.

Letzteres ist in Stein gegeben, wo es ein Extra-Spital gibt. Doch die anderen Bedingungen seien nicht erfüllt, berichte sein Mandant, so Anwalt Oliver Plöckinger. Er hat jetzt einen Antrag auf Prüfung der Haftbedingungen gestellt. Das Landesgericht Krems ist am Zug.

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