Ab 1. Mai

Strafen bis 726 Euro: Nachtparkverbot am Attersee in Kraft

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Illegales Campen sorgt am Attersee immer wieder für Ärger – nun zieht man Konsequenzen: Ab 1. Mai gilt am Ostufer ein striktes Nachtparkverbot mit teils empfindlichen Strafen. 

Wer zwischen 1. Mai und 30. September entlang der B152 am Ostufer des Attersees nachts parkt, muss künftig mit bis zu 726 Euro Strafe rechnen. Zwischen 23 und 4 Uhr früh ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten – betroffen sind vor allem die Gemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach. Ziel ist es, gegen wildes Campen vorzugehen, das laut Bürgermeisterin Nicole Eder teils mit Umweltverschmutzung und unsachgemäßem Verhalten einherging. Weil Gespräche mit Campern wenig Erfolg brachten, greifen nun Strafen. Die Polizei kontrolliert regelmäßig. Kritik kommt vom Campingclub, der mehr Stellplätze und flexible Angebote für moderne Camper fordert.

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