In Braunau

Wieder Wirbel um Hitlers Geburtshaus

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Das Innenministerium will extra ein neues Gesetz schaffen.

Die Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau am Inn in Oberösterreich soll nun doch enteignet werden. Das Innenministerium habe entschieden, den Weg der Enteignung konkret zu prüfen und auch mit entsprechenden legistischen Maßnahmen vorzugehen, zitierten die "Oberösterreichischen Nachrichten" einen Sprecher des Ressorts.

Es gebe dazu Gespräche mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Für die Enteignung müsse eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die bisherigen Gespräche mit der Eigentümerin hätten kein Ergebnis gebracht. "Wir haben in den vergangenen Jahren gesehen, dass die Enteignung der einzige Weg ist, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können", so der Sprecher.

Die Eigentümerin soll eine Entschädigung erhalten, wobei Bestimmungen angewendet werden sollen, wie man sie aus Enteignungen im Zuge von Eisenbahnbauten kenne. Ein entsprechendes Gesetz könnte demnächst in Begutachtung gehen. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Vorjahr auf dessen Notwendigkeit hingewiesen.

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