24 von 29 Ortstafeln stehen offenbar falsch.
Das Landesverwaltungsgericht hat Bedenken an der Gültigkeit des Gmundner Ortsgebiets geäußert. Anlass war eine Beschwerde gegen Radarstrafen wegen der Tempo-40-Beschränkung, die per Zusatztafel im Stadtgebiet gilt, jedoch nicht auf Landesstraßen. Autofahrer kritisieren, dass man nicht erkennen könne, ob man sich auf einer Gemeinde- oder Landesstraße befindet.
- Das steht drinnen: Regierungs-Berater legt Krisen-Bericht vor
- Berlin, Paris und London fordern Ende der "Katastrophe" in Gaza
- Kirchdorfer Stadtspektakel steht in Startlöchern
Ortstafeln stehen offenbar falsch
Bei der Prüfung entdeckte das Gericht einen anderen Punkt: 24 von 29 Ortstafeln stehen offenbar falsch. Eine Ortstafel befindet sich sogar über 60 Meter vor der eigentlichen Ortsgrenze, das dort aufgestellte Radar könnte somit außerhalb des Stadtgebiets platziert sein. Nun liegt die Causa beim Verfassungsgerichtshof. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst erwartet. Bis dahin ändert sich laut Bezirkshauptmann Alois Lanz nichts, Tempoverstöße werden weiterhin geahndet.
Bürgerbewegung übt nun heftige Kritik
Kritik kommt von der Bürgerbewegung „wir für Gmunden“. Deren Gemeinderat Philipp Wiatschka hält Tempo 40 im Stadtgebiet für wirkungslos: „Außer vielen verärgerten Gästen und Bewohnern ist wenig geblieben. Früher stand an den Ortsschildern ‚Willkommen in Gmunden‘ – heute steht dort meistens ein Radarbus.“