Erste Erlaubnis

Oberösterreicher erhält Fußfessel

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Der 38-Jährige war wegen eines Eigentumsdelikts verurteilt worden.

Ein 38-Jähriger, der seit Juni eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Linz verbüßt, kann den Rest seiner zehn Monate dauernden Haft seit Montag dank einer Fußfessel zu Hause absitzen. Der Mann wurde wegen Eigentumsdelikten verurteilt, sagte der Leiter der Justizanstalt Linz, Josef Pühringer. Es handelt sich um den ersten Häftling in Oberösterreich, der mit einer Fußfessel entlassen wurde.

Zwei Justizwachebeamte begleiteten den Strafgefangenen in seine Wohnung, nahmen die Fußfessel in Betrieb und prüften gemeinsam mit der Zentrale in Wien, ob das Gerät funktioniert, beschrieb Pühringer das Prozedere. Der 38-Jährige war der erste Häftling in Oberösterreich, der sämtliche Auflagen - wie zum Beispiel eine geregelte Tagesstruktur, eine für die Haftvariante taugliche Wohnung und eine Strafe unter einem Jahr - erfüllt habe. "Er ist in derselben Firma tätig wie vor der Haft", sagte der Justizanstaltsleiter.

Zwei weitere Anträge
"Das Überwachungsprofil wird vom Verein Neustart jede Woche neu erstellt", erklärte Pühringer. Denn der Mann müsse sich - bis auf die Zeit, die er in der Arbeit oder mit Einkäufen verbringe - zu Hause aufhalten. Die Wegstrecken von und zur Arbeit sowie die Spanne für Erledigungen sei großzügig bemessen, "damit der Häftling auch an der frischen Luft ist".

Zwei weitere Anträge auf die Fußfessel betreffen derzeit seine Anstalt, einer davon sei ein sogenannter "Frontdoor-Fall", erklärte Pühringer. Dabei sei der zu einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr Verurteilte noch gar nicht in Haft, sondern habe noch vor Antritt eine Fußfessel beantragt. Bekommt er sie zugesprochen, sitzt er seine Strafe gleich von zu Hause aus ab.

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