Freispruch

Polizist erschoss Lenker nach Amokfahrt

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Der Beamte wurde vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.

Im Wiener Landesgericht ist am Mittwoch ein Polizist vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Der 43-jährige Inspektor hatte am 17. Jänner 2005 einen jungen Mann erschossen, der - wie sich bei der Obduktion herausstellte - unter Drogeneinfluss mit seinem silbernen Audi durch die Stadt gerast war und zahlreiche Passanten und Autofahrer in Gefahr gebracht hatte.

Polizist musste von Dienstwaffe Gebrauch machen
"Ein tragisches Ereignis, für das strafrechtlich niemand verantwortlich gemacht werden kann", befand Richterin Irene Mann am Ende des umfassenden Beweisverfahrens. Der Beamte sei "überzeugt gewesen, in dieser schwierigen Situation das Richtige zu tun". Da alle Versuche fehlgeschlagen hatten, die "Amokfahrt" des 24-Jährigen zu stoppen, könne dem Polizisten nicht vorgeworfen werden, letztlich von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht zu haben.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Theresia Schuhmeister-Schmatral gab zum Freispruch vorerst keine Erklärung ab.

24-jähriger fuhr wie in "Actionfilm"
Der 24-Jährige hätte routinemäßig einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollen, als er ohne nachvollziehbaren Grund aufs Gaspedal stieg und wie von Sinnen durch halb Wien raste. Selbst Straßensperren konnten ihn nicht stoppen. "Es hat ausgeschaut, als wäre er auf der Flucht. Es war wirklich lebensgefährlich, wie der gefahren ist. So was hab' ich in meinem Leben noch nicht gesehen. Höchstens in einem Actionfilm", schilderte ein Augenzeuge im Grauen Haus das Fahrverhalten des Mannes.

Ein Streifenwagen kreuzte zufällig die Wege des Audi und nahm die Verfolgung auf. Als die Beamten sahen, wie eine Fußgängergruppe um ein Haar niedergemäht worden wäre, zog einer der Gesetzeshüter seine Waffe und gab zunächst mehrere Warnschüsse ab. Weil das nichts nutzte, zielte er auf das Fahrzeug. Ein Projektil durchschlug den Kofferraumdeckel, teilte sich und traf den Kopf des Lenkers.

Waffengebrauch zulässig
"Sie sind für mich der Mörder seines Sohnes!", rief die Mutter des ums Leben Gekommenen nun im Verhandlungssaal dem Schützen zu. Dieser hatte sich zuvor damit verteidigt, er habe das Auto einfach stoppen müssen, weil es nur mehr eine Frage der Zeit gewesen sei, "bis etwas passiert". Verteidiger Martin Riedl stellte fest, sein Mandant habe "im Interesse der Allgemeinheit" gehandelt: "Nur durch Zufall sind Unbeteiligte nicht zu Schaden gekommen. Ein Beamter muss einschätzen können, wann die Allgemeinheit gefährdet ist, und dementsprechend handeln." Der Waffengebrauch sei daher zulässig gewesen.

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