Im Zusammenhang mit dem Drogentod einer 22-Jährigen ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht ein 29-Jähriger wegen Mordes durch Unterlassen schuldig gesprochen worden.
Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Ein Schwurgericht verhängte über den mehrfach Vorbestraften eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Der wegen Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB) mitangeklagte, 19 Jahre alte Ex-Freund der jungen Frau bekam vier Monate bedingt.
Die Mutter der Verstorbenen, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, erhielt 41.300 Euro an Trauerschmerzengeld, Schadenersatz und Begräbniskosten zugesprochen. Der Schwester billigte das Gericht ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden Männer erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Der mit Suchtmitteln erfahrene Hauptangeklagte, der gemeinsam mit der jungen Frau konsumiert hatte, habe ihren lebensbedrohlichen Zustand erkannt und sich dessen ungeachtet nicht um sie gekümmert, hatte die Staatsanwältin ihm vorgeworfen: "Er ließ sie hilflos und sterbend in der Wohnung zurück." Der 29-Jährige wies das zurück: "Ich dachte nicht, dass sie sterben könnte. Ich schwöre bei Gott. Gott ist mein Zeuge." Er sei davon ausgegangen, dass die junge Frau "in guten Händen ist und ihr geholfen wird".
An Folgen einer Überdosis gestorben
Die zu diesem Zeitpunkt 22-Jährige starb in der Nacht auf den 23. Oktober 2024 in Wien-Favoriten an den Folgen einer Überdosis. Sie hatte sich mit ihrem damaligen 18 Jahre alten Freund und dem 29-Jährigen zum Feiern in der Wohnung ihrer im Ausland weilenden Tante getroffen. Dabei wurden Suchtmittel konsumiert, wobei der 29-Jährige Morphiumtabletten aufgelöst und der jungen Frau das Suchtgift in die rechte Armbeuge injiziert haben soll.
"Ich kann mich nicht erinnern, dass ich ihr was gespritzt hätte", bemerkte der Mann dazu. Er habe die Nadel zwar angesetzt, abgedrückt habe die Frau aber selber: "Jeder muss für sich selber wissen, in welcher Geschwindigkeit er das will für den Flash." Wenig später hätten er und der 18-Jährige gemerkt, "dass etwas nicht stimmt." Die 22-Jährige habe "keine Reaktion" gezeigt, man habe sie auf den Boden gelegt und "ihre Vitalwerte überprüft", behauptete er: "Meines Erachtens hat sie normal geatmet. Stabil."
Er habe den Jüngeren dann weggeschickt, um aus einer Telefonzelle die Rettung zu rufen - in seinem Handy habe sich keine SIM-Karte befunden, das Handy des 18-Jährigen habe kein Guthaben mehr gehabt. Außerdem habe er den Burschen angewiesen, aus einer Nachtapotheke Naloxon - ein Gegenmittel bei Überdosierungen von Opioiden - zu besorgen.
Hauptangeklagter: "Ich war panisch"
Fünf bis zehn Minuten später sei er dann aus der Wohnung gegangen und zu seiner Freundin gefahren, erzählte der 29-Jährige: "Ich war panisch. Ich bin davon ausgegangen, dass die Rettungskräfte bald da sind." Er habe sich auf den 18-Jährigen verlassen: "Er war ihr bester Freund. Er war ihr Gspusi."
"Er hat nicht die erforderliche Hilfe zum Abwenden des Todes geleistet", hielt die Staatsanwältin dem mehrfach vorbestraften Angeklagten vor. Dieser habe "Erfahrung mit Suchtmitteln" und hätte daher gewusst, was es bedeutete, als die junge Frau nach hinten sackte und nicht mehr reagierte: "Ihr Tod hätte bei entsprechenden Maßnahmen mit Sicherheit verhindert werden können."
Die 22-Jährige starb laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten an einer Atemlähmung infolge einer Morphinvergiftung. "Er hat ihren Tod bewusst in Kauf genommen", zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt. Der Mann wäre zu aktivem Handeln verpflichtet gewesen, um die junge Frau zu retten.
Mitangeklagter Freund der Verstorbenen geständig
Mitangeklagt war der damalige Freund der Frau, dem die Anklage aber nicht Mord, sondern Unterlassung der Hilfeleistung ankreidete. Der bisher Unbescholtene bekannte sich dazu schuldig. Er habe zunächst "irgendwie Wiederbelebungsversuche" unternommen, "aber wir haben beide nicht gewusst, wie man Erste Hilfe macht". Er habe sich daher mit dem Tretroller des 29-Jährigen auf die Suche nach einer Nachtapotheke begeben. Auf der Straße die Rettung zu rufen, sei ihm nicht "in den Kopf gekommen", sagte der inzwischen 19-Jährige.
Als er eine halbe Stunde später wieder vor der Wohnung war, sei er nicht mehr hineingekommen. Auf sein Läuten sei nicht reagiert worden, daher habe er sich entfernt.
Am Abend des 23. Oktober 2024 eruierte der Zweitangeklagte dann die Telefonnummer der Mutter der 22-Jährigen und meldete sich bei dieser. Die Mutter verständigte Polizei und Feuerwehr. Die Einsatzkräfte ließen die Wohnung öffnen, am Boden vor einer Couch lag die leblose junge Frau. Ein Notarzt stellte ihren Tod fest.