Regierung

Gesetz ist schon da: Das ist die Spritpreisbremse!

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat sein Gesetz zur Spritpreisbremse in Begutachtung geschickt.

Das ging schnell: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat eine Novelle zum Preisgesetz in Begutachtung geschickt, sie liegt oe24 vor und ist hier abrufbar.

Gesetzesentwurf zur Spritpreisbremse

Gesetzesentwurf zur Spritpreisbremse. 

© oe24

Wie berichtet, will die Regierung die gestiegenen Spritpreise um 10 Cent pro Liter dämpfen. Zu diesem Zweck wird Finanzminister Markus Marterbauer die Mineralölsteuer um 5 Cent absenken.

Weitere 5 Cent soll die Absenkung der Gewinnmargen der Mineralölfirmen bringen - diese Gesetzesnovelle hat jetzt Hattmannsdorfer vorgelegt. In dem Entwurf heißt es: "Sind die Preise bei Diesel und/oder Euro-Super in einem ungewöhnlichen Ausmaß angestiegen und hat dies zu volkswirtschaftlichen Verwerfungen bzw. einer Krise geführt, so kann die Bundesregierung (...) mit Verordnung unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften und nach Anhörung der Unternehmen der Treibstoffbranche volkswirtschaftlich gerechtfertigte Margen bestimmen, die die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfen."

Volkswirtschaftliche Verwerfung

Von einer "volkswirtschaftlichen Verwerfung" sei jedenfalls dann auszugehen, "wenn die im Oil Bulletin der Europäischen Kommission jeweilig eingemeldeten Netto-Preise im Vergleich zu den Preisen zwei Monate vorher um mehr als 30 % gestiegen sind."

Letztere Passage lässt den Schluss zu, dass die Bremse zunächst noch gar nicht wirksam wird, sind doch die Preise in Rotterdam derzeit nur um 15 % (Super) bzw. 20 % Diesel) gestiegen. In Koalitionskreisen heißt es allerdings, dass die Bremse jedenfalls mit 1. April in Kraft treten soll.

Werden die Margen halbiert?

Doch wie stark will die Regierung eingreifen? Koalitionsintern hieß es, dass die Margen bei Raffinerien (13 Cent pro Liter) und bei Tankstellen (5 Cent) halbiert werden sollen. In den Gesetzeserläuterungen heißt es dazu: "Im Sinne der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs sind dabei sämtliche Kosten abzudecken als auch ein angemessener Gewinn abzubilden, welcher auch Anreize in künftige Investitionen nicht schmälert."

Wie stark der Eingriff tatsächlich sein wird, soll dann in einer Verordnung stehen. Die wird wohl aber noch dauern - das Gesetz soll jedenfalls kommende Woche im Nationalrat beschlossen werden und am 1. April in Kraft treten.

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