Der Fall muss nun vor dem Straflandesgericht komplett neu verhandelt werden.
Eine bemerkenswerte Wende hat am Donnerstag das Strafverfahren gegen den 36 Jahre alten Polizisten genommen, dem im Fall des irrtümlich für einen Drogenhändler gehaltenen und in der U-Bahn-Station Spittelau zu Boden gerungenen Mike Brennan fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Richterin Margaretha Richter äußerte im Bezirksgericht Wien-Josefstadt nach einem umfangreichen Beweisverfahren Zweifel an der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Fahrlässigkeit und erklärte sich daher für nicht zuständig. Die Causa kommt damit vor das Wiener Straflandesgericht, wo sie zur Gänze neu verhandelt werden muss.
Vorsatz vermutet
Die Richterin hielt es für möglich, dass das
Verhalten des Polizisten auf eine Körperverletzung ausgerichtet war. Sie
gehe davon aus, "dass zumindest ein bedingter Verletzungsvorsatz in Richtung
einer leichten Körperverletzung vorliegt", sagte Richter. Auf Basis dessen
sei sie gezwungen, den Fall ans übergeordnete, für Vorsatzdelikte zuständige
Landesgericht abzutreten. Alles andere "wäre ein Freibrief für Anhaltungen
in dieser Form", betonte Richter.
Die Richterin machte deutlich, dass sie der Darstellung Mike Brennans Glauben schenkte, der ausgesagt hatte, den angeklagten Polizisten nicht als solchen erkannt zu haben. "Die Anhaltung war nicht ordnungsgemäß. Es gab keine vorherige Ankündigung", stellte die Bezirksrichterin fest.
Kein aggressives Verhalten
Für sie gab es auch keine Hinweise auf
ein aggressives Verhalten oder einen Fluchtversuch Brennans, mit dem der
angeklagte Polizist den Einsatz seiner Körperkräfte zur Überwältigung
Brennans gerechtfertigt hatte.
Brennan hatte zuvor im Zeugenstand erklärt, der Polizist habe ihn am 11. Februar 2009 völlig unerwartet erfasst und zu Boden befördert. "Es war wie ein Angriff im Football", sagte der farbige Sportlehrer, der an der Vienna International School unterrichtet. Die Amtshandlung hatte ihm zwei gebrochene Lendenwirbelkörper-Querfortsätze und eine Rippen- und Schädelprellung eingebracht.
Drogenfahnder
Der gebürtige US-Amerikaner war nachmittags mit der
U-Bahn unterwegs gewesen, in der mehrere Drogenfahnder in Zivil
vermeintliche Suchtgifthändler observierten. In derselben Garnitur saß ein
Verdächtiger dunkler Hautfarbe, der Brennan offenbar zum Verwechseln ähnlich
sah. Als der angeklagte Polizist an der Station Spittelau ausstieg, sollte
er den weiter hinten die U-Bahn verlassenden Verdächtigen am Bahnsteig
anhalten, zur Ausweisleistung auffordern und allenfalls festnehmen, wobei
ihm Kollegen, die sich unmittelbar bei dem mutmaßlichen Dealer befunden
hatten, diesen als groß gewachsenen Farbigen von bulliger Statur und mit
einer dunklen Hose und einer Daunenjacke bekleidet beschrieben hatten. Auch
auf eine Mütze wurde ausdrücklich verwiesen.
Dem 36-jährigen Polizisten kam allerdings Mike Brennan entgegen, zu dessen Äußerem die Personsbeschreibung zu passen schien. Brennan trug sogar eine Kopfbedeckung.
Er habe diesen mit den Worten "Stop! Police! Don't move!" zum Stehenbleiben aufgefordert, erzählte der Angeklagte. Doch dieser habe nicht reagiert: "Er hat sich geduckt. Er hat sich verspreizt. Angespannt. Das ist für mich das Zeichen, er will weg. Ich habe ein Fluchtverhalten angenommen. Deshalb habe ich Körperkraft angewendet", schilderte der Beamte.
Er habe den Mann an der Oberbekleidung ergriffen, ruckartig aus dem Gleichgewicht gebracht und zu Boden befördert: "Ich wollte ihn auf keinen Fall verletzen. Ich wollte ihn nur zu Boden bringen. Und das habe ich auch gemacht." Ihm sei wichtig gewesen, "dass ich ihn am Boden fixiere, bis Verstärkung eintrifft. Es war schon heftig. Dazu stehe ich."
Der Angeklagte verwies darauf, in seiner Laufbahn bereits 500 Drogenhändler festgenommen zu haben: "Ich weiß, wie's geht." Ihm sei zum ersten Mal eine Verwechslung passiert: "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Dort, wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler." Es handle sich "um einen bedauerlichen Zwischenfall, was mir an und für sich auch leidtut."
Unterschiedliche Darstellung
Mike Brennan widersprach der
Darstellung des Polizisten. Dieser hätte sich nicht als Beamter zu erkennen
gegeben, ihm weder Dienstausweis noch Kokarde gezeigt und ihn auch nicht
angesprochen. Er sei unmittelbar nach dem Verlassen der U-Bahn "völlig
unerwartet zu Boden gebracht worden. Es war ein Treffer aus dem toten
Winkel." Als er am Boden lag, habe ihn der Angreifer "mit Faustschlägen
eingedeckt", sagte Brennan.
Auf die Frage, wie er sich verhalten hätte, hätte er gewusst, dass er einem Polizeibeamten gegenüberstand, erwiderte Brennan: "Ich wäre am Fleck erstarrt." Er verwies auf seinen Geburtsort Jacksonville im US-Bundesstaat Florida, eine angeblich besonders gewaltträchtige Gegend: "Wenn man als junger Schwarzer dort das Wort 'Polizei!' hört, bleibt man automatisch stehen. Sonst läuft man Gefahr, angeschossen oder getötet zu werden."
Brennan zufrieden
"Die Richterin hat mit ihrer Ansicht recht, das
Ergebnis ist erfreulich", sagte Brennans Anwalt Wilfried Embacher in einer
ersten Reaktion auf das Unzuständigkeitsurteil. Sein Mandant sei zufrieden,
"dass ein Gericht seine Version bestätigt und damit klar gestellt ist, dass
er keine Geschichten erzählt", so Embacher.