Salzburg

17-Jähriger stach sechsmal gegen Kopf

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Der Bursche steht nun wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Der Start ins 18. Lebensjahr ist für einen jungen Burschen aus dem Flachgau völlig missglückt: Bei der Feier zu seinem 17. Geburtstag geriet er im November 2014 mit einem etwas älteren Bekannten in Streit. Die Auseinandersetzung eskalierte und er attackierte seinen Gegner wiederholt mit einem Messer. Am Dienstag musste er sich deshalb wegen versuchten Mordes am Landesgericht Salzburg verantworten.

Feier in Wohnung der Eltern
Die Feier am Wochenende nach dem 17. Geburtstag des Flachgauers begann am 7. November 2014 in der Wohnung seiner Eltern, in der er mit vier Freunden mit etwa eineinhalb Flaschen Wodka "vorglühte". Ein Bursch aus der Nachbarschaft - das spätere Opfer - klopfte ans Fenster und wurde ebenfalls eingelassen. Später "übersiedelte" die Runde in die Stadt Salzburg, wo in der Lokalmeile am Rudolfskai weitergefeiert wurde. Nachdem der - inzwischen etwas größeren - Gruppe nach weiteren drei Flaschen Wodka zu später Stunde in einem Lokal der Zutritt verwehrt worden war, kam es auf der Straße zur ersten Auseinandersetzung, wobei der Angeklagte den Grund heute nicht mehr wusste: "Vermutlich war es eine Kleinigkeit. Auf jeden Fall hat er gedroht, er tue meiner Schwester etwas an", sagte der 17-Jährige.

"Was willst, schlag mich", forderte er seinen Gegner auf. Und der Ältere schlug tatsächlich zu, was eine geschwollene Wange des Geburtstagskindes zur Folge hatte. Danach löste sich die Gruppe aber auf und man fuhr getrennt nach Hause. Da der Beschuldigte seine Schwester am Telefon nicht erreichen konnte, machte er sich offenbar Sorgen und verständigte die Polizei, dass diese in Gefahr sei. Im Wohnort traf er diese dann aber unversehrt und die beiden fuhren nach Hause. Wegen der Verletzung erstattete nun allerdings die Schwester Anzeige, und wenig später stand die Polizei vor der Tür.

Küchenmesser unter dem Ärmel
Als die Beamten eintrafen, hatte der 17-Jährige ein Küchenmesser unter dem Ärmel, das ihm die Polizisten abnahmen. Sie machten einen Alkotest, der knapp 1,7 Promille ergab, nahmen alles auf und legten ihm dann nahe, schlafen zu gehen. Doch als die Streife wieder weg war, rief die Schwester den "Schläger" an und vereinbarte eine Aussprache vor einer Kapelle. Noch bevor sie sich auf den Weg machten, nahmen Freunde dem Angeklagten drei weitere Küchenmesser ab, sagte Staatsanwalt Leon Atris Karisch. Auf den Einwand der Vorsitzenden Richterin Christina Rott, weshalb er gleich mehrere Messer mitnehmen wollte, sagte der Bursch: "Ich habe nie gedacht, dass ich ihn steche, ich wollte nur, dass er sich anscheißt, dass er Angst hat."

Gestützt auf die Aussage eines Zeugen schilderte der Anklagevertreter weiter: Mit zwei weiteren Fleischmessern hätte sich der Flachgauer gemeinsam mit der Schwester dann zum Treffpunkt begeben. Als der Ältere dem Beschuldigten einen Stoß versetzt habe, sei die Schwester dazwischen gegangen. Daraufhin habe der 17-Jährige mehrere Male zugestochen. Schon der erste Stich sei zielgerichtet gegen das rechte Auge gewesen, habe dieses aber wegen einer Ausweichbewegung leicht verfehlt. Die Klinge sei durch die Augenhöhle eingedrungen und habe zu einer Einblutung im Hirn geführt. Insgesamt wurden laut Staatsanwalt sechs Stich- und Schnittverletzungen an den verschiedensten Stellen des Kopfes sowie zwei weitere im Bereich der Schulter und des Halses festgestellt. "Der Angeklagte hat mit der Tat nicht nur den Tod des Gegners in Kauf genommen, sondern er wollte das. Er wird des versuchten Mordes schuldig zu bekennen sein."

Urteil frühestens am Mittwoch
Doch der 17-Jährige rückte heute erneut seine Schwestern in den Mittelpunkt: Bei der Aussprache sei ihr der Bursch immer näher gekommen. "Ich habe gesagt: Verpiss dich von meiner Schwester, das heißt auf Deutsch, geh' weg von ihr." Irgendwann sei er dann dazwischen gegangen, "weil fünf Sekunden später hätte er meine Schwester geschlagen. Ich habe Angst gehabt und gar nicht nachgedacht. Ich weiß nicht, wie oft ich zugestochen habe." Sein Verteidiger Peter Lechenauer plädierte deshalb heute auf schwere Körperverletzung, gegebenenfalls mit Dauerfolgen für das Opfer. "So sieht kein Mörder aus. Er war ein Ablauf unglücklicher Umstände, nicht zuletzt wegen des Alkohols."

Der Geschworenenprozess ist für zwei Tage anberaumt. Ein Urteil ist daher frühestens für morgen, Mittwoch, zu erwarten.
 

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