Strafantrag gegen Mediziner liegt vor

Corona-Arzt drohen jetzt 3 Jahre Haft

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Der Zahnarzt soll trotz positiven Covid-19-Tests weiter in seiner Praxis ordiniert haben. 

Der Fall hatte am 3. März für Aufregung gesorgt. Ein Zahnarzt wurde in seiner Ordination in Bad Hofgastein (Pongau) von der Polizei festgenommen.

Fahrlässiges Handeln 

Der Mediziner soll am Vortag trotz eines positiven Covid 19-Antigentests und eines danach mündlich von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann auferlegten Absonderungsbescheids einen Patienten behandelt haben. Und zwar für die Dauer von mindestens ­einer Stunde. Fünf weitere Personen hätten sich dabei im Nahbereich des ­Mediziners aufgehalten.
Zudem erschien der Zahnarzt auch am Tag darauf erneut in seiner Praxis und soll dabei seinen Mund-Nasen-Schutz dabei „nicht in einer Art und Weise“ getragen haben, die geeignet gewesen sei, den Mund-Nasen-Bereich vollständig zu bedecken.

Strafantrag eingebracht 

Nun brachte die Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen den in U-Haft sitzenden Mann ein, da er Handlungen begangen habe, die geeignet seien, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit herbeizuführen. Weiters soll der Kassenvertrag des Arztes gekündigt werden. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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