Laut Innenministerium gibt es keine Handhabe zur Ausweisung.
Der Rechtsextremist und ehemalige Anführer des rassistischen Ku-Klux-Klans im US-Bundesstaat Louisiana, David Duke, lebt seit vier Jahren unbehelligt in Zell am See (Pinzgau) und der Stadt Salzburg. In Köln wurde er in der Vorwoche vor einem Vortrag bei einem Neonazi-Treffen festgenommen und aus Deutschland ausgewiesen, in Österreich darf er sich aber weiter aufhalten, berichteten am Donnerstag mehrere heimische Medien.
In Österreich gebe es keine Rechtsgrundlage, auf deren Basis Duke des Landes verwiesen werden könnte, erfuhr die APA aus dem Innenministerium. Denn sowohl aus Malta als auch aus Italien lägen gültige Aufenthaltstitel für den Schengenraum vor. Später habe zwar die Schweiz ein Aufenthaltsverbot für den Schengenraum ausgesprochen, das aber so lange unwirksam bleibe, bis die Aufenthaltstitel ausgelaufen seien. Dies sei im Februar (Italien) und Juni (Malta) 2012 der Fall. "Dann ist das Verbot gültig und wird auch durchgesetzt", so der Ministeriums-Mitarbeiter. Allerdings ist auch das Verbot mit September 2012 befristet.
Die Ausweisung aus Deutschland hatte laut österreichischem Innenministerium nichts mit dem Schengenabkommen zu tun, sondern mit dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Duke sei aus Washington rechtmäßig am Flughafen Frankfurt eingereist, "auch da hatten die deutschen Behörden noch keine Handhabe. Im Rechtsstaat kann niemand wegen eines mutmaßlichen Charakters, sondern nur wegen strafbaren Verhaltens belangt werden." Als sich der US-Amerikaner aber gemeinsam mit einem bekannten deutschen Rechtsextremen auf dem Weg zu einem Neonazi-Treffen in Köln befand, sei die Polizei eingeschritten, habe Duke verhaftet und des Landes verwiesen. Ein Sprecher der Kölner Polizei bestätigte gegenüber der APA die Festnahme und Ausweisung Dukes, den genauen Grund konnte er vorerst nicht nennen.
Laut der Pinzgauer Bezirkshauptfrau Rosmarie Drexler wird wöchentlich kontrolliert, "ob alles in Ordnung ist, aber mehr können wir nicht machen". Dukes Touristenvisum gelte zwar jeweils nur drei Monate, nach einer kurzen Aus- und neuerlichen Einreise könne er aber wieder drei Monate lang hier leben.
Im Innenministerium heißt es, dass der bekennende Antisemit in Österreich bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. "In dem Moment, wo ihm eine nationalsozialistische Wiederbetätigung nachgewiesen werden kann, werden wir hier auch einschreiten".
Der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger zeigte sich in einer Aussendung "entsetzt" über diese Reaktion und warf dem Innenministerium Rechtsbeugung vor. Ein "weltweit agierender Neonazi" werde mit Samthandschuhen angegriffen.