Mit heißem Kaffee

Kind auf Flug verbrüht: Airline muss zahlen

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Ein Kind erlitt durch heißen Kaffee Verbrennungen. Die Fluggesellschaft haftet.

Der Vorfall liegt schon vier Jahre zurück, dürfte für die Zukunft aber richtungsweisend sein: Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag urteilte, erhält ein Mädchen Schadenersatz von der Rechtsnachfolgerin der inzwischen insolventen Fluggesellschaft Fly Niki.

Das damals sechsjährige Kind war mit seinen Eltern auf dem Rückflug aus dem Urlaub von Mallorca nach Wien. Dem Vater wurde von der Flugbegleiterin heißer Kaffee serviert. Der Becher kippte aus ungeklärter Ur­sache um und verbrühte das Kind. Die Kleine erlitt Verbrennungen zweiten Grades.
8.500 Euro Entschädigung forderten die Eltern von der Airline. Doch zunächst blitzten sie ab. Fly Niki argumentierte, dass der Unfall nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko beruht habe.

Die Höchstrichter in Luxemburg sahen das nun anders, für jeden nicht selbst verschuldeten Unfall in einem Flugzeug muss demnach künftig die jeweilige Airline aufkommen. Das wird künftig große Auswirkungen haben.

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