53-Jähriger geständig

Mann trug während Quarantäne Müll raus: Bedingte Haft

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Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung nicht rechtskräftig.

Salzburg. Ein 53-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen "vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann wurde im November 2020 positiv auf Covid-19 getestet und unter behördliche Quarantäne gestellt. Dennoch habe er seine Wohnung verlassen, um Müll zu entsorgen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Dabei habe er eine Person, der er begegnet sei, der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt.

Der gebürtige Oberösterreicher saß zum ersten Mal im Leben vor einem Strafgericht. Er bekannte sich schuldig. "Ich habe leider den Müll hinunter getragen. Der hat schon gestunken", schilderte der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Prozess gekommen war. "Ich bin nur meiner Nachbarin begegnet. Sie hat ordentlich geschimpft. Plötzlich stand die Polizei vor mir. Ich weiß nicht recht, wie mir geschieht."

Mehrparteienhaus in der Stadt Salzburg

Der Angestellte wohnt in einem Mehrparteienhaus in der Stadt Salzburg. Er wurde am 3. November positiv auf das Coronavirus getestet. Trotz aufrechten Absonderungsbescheides verließ er laut dem Strafantrag am 8. November die Wohnung. Die Mülltonnen stehen rund zehn Meter vom Gebäude entfernt. "Ich war der Meinung, ich gehe einfach runter und wieder rauf", sagte er und entschuldigte sich bei Richterin Anna-Sophia Geisselhofer für die Tat.

Der Staatsanwalt gab zu Bedenken, dass der Mann damals mit dem Virus infiziert, einen aufrechten Absonderungsbescheid und auch Krankheitssymptome wie Atemnot hatte. Er hätte jemanden um Hilfe bitten können. Das habe er nach dem Vorfall auch gemacht, antwortete der 53-Jährige. Eine Frau aus dem Freundeskreis habe für ihn dann den Müll hinausgetragen.
 
Die Nachbarin war als Zeugin geladen. Obwohl auf ihre Einvernahme verzichtet wurde, erklärte sie noch schnell, dass sie deshalb so aufgeregt war, weil ihr Mann schwerst krank sei. Da der Angeklagte unbescholten ist und sich geständig zeigte, habe sie eine milde Strafe verhängt, erklärte die Richterin. Die Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung wurde unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr ausgesprochen.
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt und der Angeklagte gaben keine Erklärung ab. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
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