Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung nicht rechtskräftig.
Salzburg. Ein 53-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen "vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann wurde im November 2020 positiv auf Covid-19 getestet und unter behördliche Quarantäne gestellt. Dennoch habe er seine Wohnung verlassen, um Müll zu entsorgen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Dabei habe er eine Person, der er begegnet sei, der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt.
Der gebürtige Oberösterreicher saß zum ersten Mal im Leben vor einem Strafgericht. Er bekannte sich schuldig. "Ich habe leider den Müll hinunter getragen. Der hat schon gestunken", schilderte der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Prozess gekommen war. "Ich bin nur meiner Nachbarin begegnet. Sie hat ordentlich geschimpft. Plötzlich stand die Polizei vor mir. Ich weiß nicht recht, wie mir geschieht."
Mehrparteienhaus in der Stadt Salzburg
Der Angestellte wohnt in einem Mehrparteienhaus in der Stadt Salzburg. Er wurde am 3. November positiv auf das Coronavirus getestet. Trotz aufrechten Absonderungsbescheides verließ er laut dem Strafantrag am 8. November die Wohnung. Die Mülltonnen stehen rund zehn Meter vom Gebäude entfernt. "Ich war der Meinung, ich gehe einfach runter und wieder rauf", sagte er und entschuldigte sich bei Richterin Anna-Sophia Geisselhofer für die Tat.